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Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 44 Seiten
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Verordnung 730.01
Anhang 2.853 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1 und 21a Abs. 1 Bst. c)
Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschafts- und Aus-Zustand
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Anhang gilt in Übereinstimmung mit Artikel 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1275/200854 für serienmässig hergestellte, elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte, die Strom aus dem öffentlichen Netz benötigen, um bestimmungsgemäss zu funktionieren.
1.2 Ausgenommen sind:
a. Informationstechnische Geräte, die nicht der Klasse B nach der Norm EN 55022:200655 entsprechen;
b. informationstechnische Geräte, die für den Betrieb mit einer Nennspannung von mehr als 300 Volt ausgelegt sind;
c. Einzelanfertigungen, die nicht breit vermarktet werden;
d. elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte, die mit einem externen Niederspannungsnetzteil, mit einer Ausgangsspannung von weniger als 6 Volt und einer Ausgangsstromstärke von mindestens 550 Milliampère, in Verkehr gebracht werden.
2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
2.1 Geräte nach Ziffer 1.1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie die
Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1275/200856 erfüllen.
2.2 Die Geräte müssen ab dem 1. Januar 2010 die Anforderungen gemäss An-
hang II Ziffer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 und ab dem 1. Januar 2013 die Anforderungen gemäss Anhang II Ziffer 2 erfüllen.
53 Eingefügt durch Ziff. II Abs. 3 der V vom 24. Juni 2009 (AS 2009 3473). Bereinigt gemäss Ziff. I der V vom 4. Dez. 2009 (AS 2009 6837), Ziff. II der V vom 10. Dez. 2010 (AS 2010 6125) und gemäss Ziff. II der V vom …, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 …).
54 Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand, ABl. L 339 vom 18.12.2008, S. 45.
55 Der Text der EN-Norm kann beim SEV Verband für Elektro-, Energie und Informationstechnik (electrosuisse), Luppmenstr. 1, 8320 Fehraltorf, bezogen werden.
56 Siehe Fussnote zu Ziffer 1.1.