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Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 44 Seiten
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730.01 Energie
Anhang 2.1487 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1 und 21a Abs. 1 Bst. c)
Anforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät und Hochdruckentladungslampen sowie von Vorschaltgeräten und Leuchten
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Anhang gilt für Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten, auch wenn diese in andere energiebetriebene Produkte eingebaut sind.
1.2 Es gelten die Begriffsbestimmungen gemäss der Richtlinie 2005/32/EG88, ergänzt mit den Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 245/200989, Artikel 2.
1.3 Ausgenommen vom Geltungsbereich sind die Geräte gemäss Anhang I der Verordnung (EG) 245/2009.
1.4 Für die Produktinformationen gemäss Ziffer 7.1, Bst a. und b. beschränkt sich der Geltungsbereich auf das Leistungsspektrum für den Haushalt. Er gilt nicht für: a. Lampen mit einem Lichtstrom von über 6500 Lumen (lm); b. Lampen mit einer Leistungsaufnahme von unter 4 Watt (W); c. Reflektorlampen; d. Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z.B. Batterien, vermarktet werden; e. Lampen, die nicht in erster Linie für die Erzeugung sichtbaren Lichts (im Wellenlängenbereich zwischen 400 und 800 nm) vermarktet werden;
87Eingefügt durch Ziff. III der V vom …, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 …).
88Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur
Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29, ersetzt durch Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10) in Kraft seit 20.11.2009.
89Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung
der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 76 vom 24.3.2009, S. 17, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 347/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (L 104 vom 24.4.2010, S. 20), berichtigt durch Berichtigung, ABl. L 163 vom 30.6.2010, S. 43.