Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung

Management Summary

Mit Beschluss vom 9. November 2011 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische

Volkswirtschaftsdepartement (EVD), ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines

Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 13. April 2012. Es gingen insgesamt 179 Stellungnahmen ein.

Die Erarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes zur Erfüllung des Verfassungsauftrags gemäss Artikel 64a wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich begrüsst. Verbunden damit stösst auch die Konzeption als "Rahmengesetz" sowie die Formulierung von übergreifenden

Grundsätzen auf Zustimmung.

Die Stellungnahmen zeigen häufig gegensätzliche Erwartungen und Forderungen an ein

Weiterbildungsgesetz. Dementsprechend viele Anpassungsvorschläge wurden eingereicht und Vorbehalte angebracht.

Während die Legaldefinition von Weiterbildung als nicht-formale Bildung mehrheitlich akzeptiert wird, wird die Zuordnung von einzelnen Bildungsgefässen zur nicht-formalen Bildung von den jeweils betroffenen Kreisen kritisiert. Vertreterinnen und Vertreter der "allgemeinen Erwachsenenbildung" wehren sich demgegenüber gegen eine Reduktion von Weiterbildung auf den nicht-formalen Bereich.

Die generelle Stossrichtung der Grundsätze wird mehrheitlich begrüsst. Differenzen zeigen sich bei der konkreten Ausgestaltung der Grundsätze - insbesondere zum Grundsatz zur Verantwortung sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverfälschungen gehen abweichende, zum Teil einander

entgegengesetzte Meinungen ein.

Die Aufnahme von Regelungen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener ins Weiterbildungsgesetz stösst auf breite Zustimmung.

Die Beschränkung der Weiterbildungskonferenz auf die für den Vollzug verantwortlichen Stellen von Bund und Kantonen wird vom Feld der nicht vertretenen Interessengruppen kritisiert.

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