Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
stösst auch die Konzeption als "Rahmengesetz" sowie die Formulierung von übergreifenden
Grundsätzen auf Zustimmung. Allerdings gibt die konkrete Ausgestaltung einzelner Grundsätze zu
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ausgedehnten Ausführungen in den Stellungnahmen Anlass.
Trotz dieser grundsätzlich positiven Aufnahme des Entwurfs treten in den Vernehmlassungsantworten wie bereits anlässlich der Ausarbeitung des Vernehmlassungsentwurfs die unterschiedlichen und vielfach gegensätzlichen Erwartungen und Forderungen an ein Weiterbildungsgesetz zutage und es
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werden dementsprechend viele Vorbehalte angebracht.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende vermissen im Gesetzesentwurf die Festlegung eines
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Rechts auf Weiterbildung bzw. eines Weiterbildungsobligatoriums sowie ein dezidiertes Bekenntnis
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des Bundes zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Demgegenüber stehen
Vernehmlassungsteilnehmende, die sich für die Subsidiarität und Zurückhaltung des Staates sowohl
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im Regelungs- wie auch im Finanzierungsbereich aussprechen.
Abhängig davon, was die Stellungnehmenden selbst unter Weiterbildung verstehen, werden im Vorentwurf Regelungen zu den Weiterbildungsabschlüssen und zur Durchlässigkeit zwischen
Weiterbildungsangeboten sowie Vorschriften zur Ausgestaltung und Anerkennung der Titel und
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Kompetenznachweise vermisst.
Mit Ausnahme der Kantone fordern viele Vernehmlassungsteilnehmende einen stärkeren Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt und der Wirtschaft in die Ausgestaltung der Bestimmungen und
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insbesondere in die Weiterbildungskonferenz . Andere Stimmen kritisieren, dass der Gesetzesentwurf
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zu arbeitsmarktlastig ausgefallen sei.
Mehrere Organisationen der Arbeitswelt und Bildungsanbieter vertreten die Ansicht, das
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Weiterbildungsgesetz schwäche die höhere Berufsbildung . Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende lehnen das Eintreten auf den Entwurf zum Weiterbildungsgesetz gar ab, solange nicht auf ihre Forderung bezüglich Finanzierung der höheren Berufsbildung und Anpassung von
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Berufsbildungsgesetz (BBG) und Berufsbildungsverordnung (BBV) eingegangen wird.
Kritisiert wird schliesslich mehrfach die Zusammensetzung der Expertenkommission
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Weiterbildungsgesetz . Die Nicht-Vertretung von Anbieter- und Wirtschaftskreisen sowie weiteren Interessengruppen habe dazu geführt, dass jetzt dem Gesetz gegenüber Vorbehalte gemacht werden müssten.
Interessierte Kreise: 78 Stellungnahmen sprechen sich explizit für ein Weiterbildungsgesetz aus für 7 Stellungnehmende ist der Handlungsbedarf zu relativieren.
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Konkrete Auswertungen siehe Kommentare zu den einzelnen Artikeln in Kapitel 4
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Konkrete Auswertungen siehe Kommentare zu den einzelnen Artikeln in Kapitel 4.
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Siehe Auswertung zu Artikel 5.
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Siehe Auswertungen zu Artikel 7, 8 und 10.
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20 Kantone, 5 Parteien, 3 Dachverbände der Wirtschaft sowie eine Reihe weiterer
Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich explizit für eine subsidiäre Rolle des Staates im Bereich Weiterbildung aus.
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Siehe Auswertungen zu Artikel 3, 6 und 7.
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Siehe Auswertung zu Artikel 21.
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So etwa Grüne, ProSenectute, CSST, EFHK, vpod, KAGEB und U3.
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Siehe Auswertungen zu Artikel 3 und 22.
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VMTW, KHF, KHF Technik, BGS, Plattform HF AG, BBZ.
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SGB, Travail.Suisse, VMTW, OdASanté, holzbau, samariter, SVEB, CFC, ODEC, Movendo,
alliance F, Pflegehelfer und Centre Patronal.
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