Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/4: Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) · 50 Seiten
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A. Einleitende Bemerkungen
1. Ausgangslage
Am 1. Februar 2011 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. Mai 2011.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, die Konsumentenschutzorganisationen, die Verbände der Leistungserbringer, die gemeinsame Einrichtung KVG, die Patientenorganisationen, die Versicherer sowie sieben interessierte spezialisierte Organisationen wurden eingeladen, sich zum Entwurf des KVAG zu äussern. Insgesamt wurden 86 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch) veröffentlicht.
Das Eidgenössische Departement des Innern erhielt insgesamt 88 Stellungnahmen. 58 Stellungnahmen stammen von Behörden und Organisationen, die offiziell zur Stellungnahme eingeladen worden waren. Alle Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 13 ins Vernehmlassungsverfahren einbezogenen politischen Parteien antworteten deren 7 (FDP, SP, CVP, SVP, EDU, Grüne und CSP).
2. Gegenstand
Mit dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung wird eine Stärkung der Aufsicht über die Versicherer angestrebt, indem insbesondere die Transparenz erhöht wird und für die Versicherungsunternehmen Regeln einer zeitgemässen Geschäftsführung eingeführt werden. Das Gesetz bietet der Aufsichtsbehörde zusätzliche juristische Mittel, damit diese so früh wie nötig reagieren und geeignete Massnahmen treffen kann. Zudem wird die Aufsicht über Versicherungsgruppen verbessert, die eine Krankenkasse umfassen. Der Betrag der Geldstrafen wird deutlich erhöht. Auch ist vorgesehen, eine von der Bundesverwaltung unabhängige Aufsichtsbehörde zu schaffen.
3. Hauptergebnisse
Ingesamt unterstützen die Personen und Organisationen, die sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäussert haben, die beabsichtigte Stärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. In einigen Stellungnahmen wird jedoch bemängelt, der Gesetzesentwurf schränke die Freiheit der Krankenkassen, die als Unternehmen in einem Wettbewerbsmarkt tätig seien, zu stark ein.
Nachstehend sind die Vernehmlassungsergebnisse zu den vier folgenden Punkten zusammengestellt:
- Bedarf/Notwendigkeit der Erarbeitung eines gesonderten Gesetzes
- Trennung von obligatorischer Krankenpflegeversicherung und Zusatzversicherungen
- Aufsichtsbehörde ausserhalb der Bundesverwaltung
- Finanzierung der Aufsichtsbehörde