Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/53: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 4 Seiten
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SO, SZ, TG, TI, UR und ZH sowie der Centre patronal, das KF, KV Schweiz, Ombudscom, Orange, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband, der SGV, Sunrise, Transfair, UPC und VTX.
Während Economiesuisse und Swisscom zum jetzigen Zeitpunkt jede zusätzliche Heraufsetzung der garantierten Mindestbandbreite über 1000/100 Kbit/s hinaus ablehnen, schlagen andere
Anhörungsteilnehmer folgende höhere Übertragungsraten vor: 2500/800-1000 Kbit/s (SH), 5000/500 Kbit/s (JU, NE, VD, VS sowie die FER), jährliche Heraufsetzung um 1000/100 Kbit/s, und zwar von 2000/300 Kbit/s im Jahr 2012 bis 6000/700 Kbit/s im Jahr 2016 (ACSI, FRC, SKS), 4000 Kbit/s ab 2012 und 8000 Kbit/s ab 2014 (GR), 8000/500 Kbit/s (SAB). Die Kantone AI und FR sind ebenfalls der Meinung, dass die angestrebte Heraufsetzung ungenügend ist, nennen jedoch keine konkreten Zahlen.
Pro audito, Procom, der SGB und Sonos fordern eine Heraufsetzung der Upstream-
Übertragungsrate von 100 auf 256 Kbit/s, damit Hörbehinderte mittels Gebärdensprache
kommunizieren können.
Bezüglich der Ausnahmen, deren Regime durch den in die Vernehmlassung geschickten Entwurf nicht geändert wird, ist der Kanton JU der Ansicht, dass sie zu vage formuliert sind, während vier andere Kantone (AI, GR, SZ und UR) sowie die SAB die Meinung vertreten, dass alle Regionen des Landes zu denselben Bedingungen angeschlossen werden können sollten, indem bei Bedarf auf
Satellitenverbindungen oder Mobilfunknetze zurückgegriffen wird.
Während der Kanton TI die Präzisierung vorschlägt, dass der Breitbandanschluss über das Festnetz zu bevorzugen ist, um die Emissionen gemäss den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes zu beschränken, ist der Kanton ZH der Meinung, dass die Verordnung keine bestimmte Technologie definieren sollte.
2.2 Preisobergrenze für den Breitbandanschluss (Art. 22 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4)
Während der Kanton ZH auf eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Herabsetzung der Preisobergrenze für den Breitbandanschluss von 69 auf 55 Franken pro Monat (exkl. MWST) verzichtet, begrüsst die grosse Mehrheit der Anhörungsteilnehmer diesen Vorschlag.
Dem Kanton VD scheint eine Herabsetzung auf 50 Franken pro Monat möglich. Die Konsumentenorganisationen ACSI, FRC und SKS fordern eine Preisobergrenze von 40 Franken, inkl. MWST (d.h. 37 Franken exkl. MWST).
Drei Kantone (AI, SH und TG) sind der Ansicht, dass eine erneute Senkung der Preisobergrenze für den Breitbandanschluss vor Ablauf der derzeitigen Grundversorgungskonzession am 31. Dezember 2017 verfügt werden sollte.
3 Schutz von Minderjährigen (Art. 41)
Die Anhörungsteilnehmer sind sich darin einig, dass es wichtig ist, Jugendliche vor den Gefahren in Zusammenhang mit der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu schützen. Auch wenn manche an der Effizienz der Vorlage zweifeln, erklären sie sich mit dem Vorhaben einverstanden, den Schutz Minderjähriger im Bereich der Mehrwertdienste zu verbessern, indem die Anbieterinnen von mobilen Fernmeldediensten verpflichtet werden, sich nach dem Alter des Hauptnutzers zu erkundigen und, falls dieser weniger als 16 Jahre alt ist, den Zugang zu Diensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten zu sperren (vgl. Art. 41 Abs. 2). Einige Anhörungsteilnehmer erachten diese Massnahme jedoch als ungenügend und sind der Meinung, dass der Jugendschutz durch zu-
2/4 Änderung der FDV – Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Anhörung der betroffenen Kreise – August 2011