Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/53: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 6 Seiten
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Département fédéral de l'environnement,
des transports, de l'énergie et de la communication UVEK
24.05.2011
Änderung der Verordnung über
Fernmeldedienste (FDV)
Erläuternder Bericht
1 Grundversorgung
1.1 Einleitung
Während die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) sicherstellt, dass die Grundversorgung für alle Bevölkerungskreise in sämtlichen Landesteilen gewährleistet wird, indem sie periodisch eine oder mehrere Konzessionen erteilt (Art. 14 Abs. 1 FMG), passt der Bundesrat den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik an (Art. 16 Abs. 3 FMG). Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sollen die Leistungen der Grundversorgung im Bereich des Breitbandanschlusses angepasst werden. Bei der Änderung der genannten Verordnung vom 13. September 2006 wurde eingeplant, die Preisobergrenze für den damals neu in die Grundversorgung aufgenommenen Breitbandanschluss im Laufe des Jahres 2010 zu prüfen. Nach eingehender Prüfung der Marktentwicklung im Bereich des Breitband-Internetzugangs zeigt sich, dass nicht nur die Preisobergrenze, sondern auch die minimale Übertragungsrate des Breitbandanschlusses angepasst werden sollte. Ausserdem fordern mehrere parlamentarische Interventionen, darunter namentlich die Motion Cathomas vom 29. September 2010 (10.3742) den Bundesrat auf, die Übertragungsrate des Breitbandanschlusses im Rahmen der Grundversorgung heraufzusetzen.
1.2 Entwicklung der Preise und Übertragungsraten der Breitbanddienste
Um die Preisentwicklung bei den Festnetz-Breitbandanschlüssen einschätzen zu können, wird zunächst die Entwicklung der monatlichen Kosten bei mittlerem Nutzungsbedarf sowie die entsprechende durchschnittliche Downstream-Übertragungsrate aufgezeigt (Abbildung weiter unten).
Die realen monatlichen Kosten im jeweiligen Jahr entsprechen dem nach Marktanteilen gewichteten Mittel der Preise des günstigsten Standardangebotes aller in der Analyse berücksichtigten Anbieterinnen. Das Standardangebot soll mittels minimaler Downstream- und Upstream-Übertragungsraten die Konsumgewohnheiten eines Nutzers mit mittlerem Bedarf zum Ausdruck bringen und verändert sich entsprechend über die Jahre hinweg. Es dient dazu, die Kostenentwicklung bei den beliebtesten Diensten zu messen und weitmöglichst die Budgetrealität der Nutzerinnen und Nutzer abzubilden. Bei