Vorlage GebV

Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 8 Seiten

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Gebühren und Entschädigungen für die

Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

AS 2011

Art. 5a Gebühren für nicht genehmigte Massnahmen

1 Die Gebühren und Entschädigungen fallen auch dann an , wenn ein e Überwachungsmassnahme angeordnet und durchgeführt, aber nicht genehmigt wurde.

Art. 5b Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung

Soweit diese Verordnung keine besondere Re gelung enthält, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV) vom 8. September 20044.

II

Diese Änderung tritt am … 2011 in Kraft.

…. 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

4 SR 172.041.1