Vorlage GebV
Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 8 Seiten
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Gebühren und Entschädigungen für die
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
AS 2011
Art. 5a Gebühren für nicht genehmigte Massnahmen
1 Die Gebühren und Entschädigungen fallen auch dann an , wenn ein e Überwachungsmassnahme angeordnet und durchgeführt, aber nicht genehmigt wurde.
Art. 5b Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
Soweit diese Verordnung keine besondere Re gelung enthält, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV) vom 8. September 20044.
II
Diese Änderung tritt am … 2011 in Kraft.
…. 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova