Vorlage GebV
Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 8 Seiten
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Überwachung
AS 2011
C. Postdienste
Überwachungstyp Erläuterung Total Gebühren Entschädigung an
in Fr. Postdienstanbieterinnen in Fr.
Nach Art. 12 VÜPF Überwachung des Post- 8040
verkehrs
Art. 3 Zusätzliche Pauschalen für Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeit Für Dienstleistungen, die ausserhalb der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 17 Uhr erbracht werden, erhebt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) (Dienst) eine zusätzliche Fallpauschale von 250 Franken pro Beauftragung. Die Fallpauschale wird hä lftig dem Dienst und den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen sowie den Internet-Anbieterinnen gutgeschrieben.
Art. 3a Erneute Auslieferung von Daten
Für die L ieferung zusätzlicher Datenträger erhebt der Dienst von der ano rdnenden Behörde eine Gebühr von 125 Franken pro Datenträger.
Art. 4 Gebühren für nicht aufgeführte Dienstleistungen
1 Der Dienst leg t die Höhe der Gebühren für Dienstleistungen, für die keine Pauschale gilt, im Einzelfall nach Zeit- und Sachaufwand fest.
2 Der Stundenansatz beträgt 160 Franken.
3 Die Kosten für die B ereitstellung von Ge räten und Material werden zusätzlich durch den Dienst in Rechnung gestellt.
Art. 4a Entschädigungen für nicht aufgeführte Dienstleistungen
1 Der Dienst legt die Höhe der Entschädigungen für Dienstleistungen der Post- und Fernmeldeanbieterinnen, für d ie keine Pauschale gilt, im Einzelfall nach Zeit- und Sachaufwand fest. Die Entschädigungen werden den anordnenden Behörden als Teil der Gebühr nach Artikel 4 in Rechnung gestellt.
2 Der Stundenansatz beträgt 160 Franken.
3 Die Anbieterinnen müssen eine detaillie rte Abrechnung ihres Aufwands einreichen. Der Z eitaufwand ist auf die Viert elstunde genau unter Angabe der gen auen Tätigkeit anzugeben. Der Sachaufwand ist detailliert mit Rechnung zu belegen.
4 Die Entschädigungen decken 80% des gesamten Zeit- und Sachaufwands.