Vorlage VÜPF
Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 13 Seiten
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Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
(VÜPF)
Änderung vom …2011
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 31. Okto ber 20011 über die Überwachung des Post- u nd Fernmeldeverkehrs wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2 Bst. e
2 Sie gilt für:
e. Betrifft nur den französischen Text.
Art. 2 Begriffe und Abkürzungen
Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe und Abkürzungen sind im Anhang definiert.
Art. 8 Abs. 1
1 Der Dienst errichtet und betreibt ein Verarbeitungszentrum für die Daten aus der Überwachung des Fernmeldeverkehrs und der Kommunikation im Internet.
Art. 9 Abs. 2
2 Die Anbieterinnen von Post- oder Fernmeldediensten folgen den Anweisungen des Dienstes für die Datensicherheit bezüglich der Übertragung der Überwachungsdaten.