Vorlage VÜPF

Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 13 Seiten

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Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

(VÜPF)

Änderung vom …2011

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 31. Okto ber 20011 über die Überwachung des Post- u nd Fernmeldeverkehrs wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 Bst. e

2 Sie gilt für:

e. Betrifft nur den französischen Text.

Art. 2 Begriffe und Abkürzungen

Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe und Abkürzungen sind im Anhang definiert.

Art. 8 Abs. 1

1 Der Dienst errichtet und betreibt ein Verarbeitungszentrum für die Daten aus der Überwachung des Fernmeldeverkehrs und der Kommunikation im Internet.

Art. 9 Abs. 2

2 Die Anbieterinnen von Post- oder Fernmeldediensten folgen den Anweisungen des Dienstes für die Datensicherheit bezüglich der Übertragung der Überwachungsdaten.

1 SR 780.11