Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/64: Änderung der Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten sowie der Ausfuhrbeitragsverordnung · 11 Seiten

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Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Bundesamt für Landwirtschaft Eidgenössische Zollverwaltung

Änderung der Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten sowie der Ausfuhrbeitragsverordnung

Erläuternder Bericht

1. Ausgangslage

Die Ausführungsverordnungen zum Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten1 (sog. „Schoggigesetz“) - Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. „bT-Verordnung“)2 sowie die Verordnung über die Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten (Ausfuhrbeitragsverordnung)3- sind seit dem 1. Februar 2005 praktisch unverändert in Kraft. Weil aufgrund diverser Entwicklungen verschiedene Bestimmungen nicht mehr aktuell sind, besteht bei beiden Verordnungen Anpassungsbedarf. Bei dieser Gelegenheit sollen auch Bestimmungen im Zusammenhang mit den Verfahren zur Gewährung von Ausfuhrbeiträgen und verschiedene weitere Bestimmungen geändert werden. Es ist geplant, die beiden Verordnungen entsprechend zu überarbeiten, mit dem Ziel diese per 1. Januar (Ausfuhrbeitragsverordnung) bzw. 1. Februar 2012 (bT-Verordnung) in Kraft zu setzen.

2. Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten und Ausfuhrbeitragsverordnung

Das „Schoggigesetz“ regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten (z.B. Schokolade, Biskuits, Teigwaren, Suppen, Saucen, Backwaren). Es erlaubt, bei der Einfuhr bewegliche Teilbeträge (Einfuhrzölle) zu erheben und bei der Ausfuhr Ausfuhrbeiträge zu gewähren, mit dem Ziel, die agrarpolitisch bedingten Rohstoffpreisnachteile der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie möglichst auszugleichen. Die beiden anzupassenden Ausführungsverordnungen setzen den Preisausgleichsmechanismus des Schoggigesetzes einfuhrseitig (bT-Verordnung) und ausfuhrseitig (Ausfuhrbeitragsverordnung) um.

3. Wichtigste Änderungen

Bei einem Grossteil der vorgeschlagenen Anpassungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen oder um eine Angleichung der Verordnungen an die angewandte Praxis. Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten materiellen Änderungen:

Aufgrund des für einen vollständigen Rohstoffpreisausgleich nicht ausreichenden Schoggigesetzbudgets wurde im Herbst 2010 mit den interessierten Kreisen der Verzicht auf Aus-

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