Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/64: Änderung der Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten sowie der Ausfuhrbeitragsverordnung · 11 Seiten

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Bericht Anhörung

Ausweitung des besonderen Verfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs käme es nur zu kleinen Zollertragsausfällen, da nur die Eier und Eiprodukte, die in verarbeiteter Form wieder ausgeführt würden, davon betroffen wären und bereits heute oft Gebrauch vom aktiven Veredelungsverkehr gemacht wird.

In den letzten fünf Jahren wurde im Rahmen des Schoggigesetzes für Magermilch Ausfuhrbeiträge von 5 bis 15 Mio. CHF gewährt. Diese würden mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Ausfuhrbeitragsverordnung wegfallen. Die Verordnungsänderung hat aber dann keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, wenn die frei werdenden Budgetmittel für den Ausgleich eines ungedeckten Rohstoffpreisnachteils bei anderen Grundstoffen benötigt werden (u.a. durch eine allfällige Umstellung der Rezepturen).

Die übrigen Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.

8. Inkrafttreten der Verordnungsänderungen

Die neue Ausfuhrbeitragsverordnung soll per 1. Januar 2012 in Kraft treten, damit das neue Verfahren zur Ausrichtung der Ausfuhrbeiträge bereits 2012 zur Anwendung kommen kann. Die bT-Verordnung soll per 1. Februar 2012 in Kraft treten, zeitgleich mit der nächsten Anpassung der beweglichen Teilbeträge.

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