Vorlage

Vernehmlassung 2011/72: Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 4 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz Entwurf über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom1.....................,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 8. Oktober 19992 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Titel

Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne

(Entsendegesetz, EntsG)

Art. 1 Sachüberschrift und Abs. 2 und 3 (neu)

Gegenstand und Begriff

2Es regelt ebenfalls die Kontrolle und die Sanktionierung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz beschäftigen und die gegen Bestimmungen über den Mindestlohn, die in einem Normalarbeitsvertrag im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts3 (OR) vorgeschrieben sind, verstossen.

3Der Begriff der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers bestimmt sich nach schweizerischem Recht (Art. 319-362 OR).

Art. 1bis(neu) Überprüfung der selbstständigen Erwerbstätigkeit

1Wer sich auf selbstständige Erwerbstätigkeit beruft, hat diese gegenüber dem zuständigen Kontrollorgan auf Verlangen nachzuweisen.

SR ..........

1BBl

2 SR 823.20

3 SR 220 2011–......