Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/72: Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 20 Seiten
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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Bundesgesetz über die Anpassung der flan-
kierenden Massnahmen zur Personenfreizü-
gigkeit
Erläuternder Bericht
Übersicht
In der gegenwärtigen Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen zur Personen-
freizügigkeit sollen Lücken geschlossen werden. Mit der Einführung von Massnahmen
zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringe-
rinnen und -erbringer, der Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitgebende, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne
in Normalarbeitsverträgen verstossen sowie der Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen erleichtert allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsver-
träge wird eine noch effizientere Umsetzung der flankierenden Massnahmen möglich.
Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind am 1. Juni 2004 in Kraft getreten. In der Zwischenzeit wurden sie verstärkt und der Vollzug durch verschiedene Massnahmen mehrfach optimiert. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen werden der Arbeitsmarkt beobachtet und die Arbeitsbedingungen kontrolliert, um bei allfälligen Missbräuchen Massnahmen ergreifen zu können.
Sieben Jahre Erfahrung im Vollzug der flankierenden Massnahmen haben gezeigt, dass diese einen wirksamen Schutz der in- und ausländischen Arbeitnehmenden vor Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen gewährleisten. Sie sorgen ausserdem für gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer sowie für die Akzeptanz des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Freizügigkeit in der Bevölkerung.
Es hat sich aber auch herausgestellt, dass in der gegenwärtigen Gesetzgebung Lücken bestehen.
Auf Gesetzesebene sollen die folgenden Massnahmen umgesetzt werden:
Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer;
Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitgebende, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen im Sinn von Artikel 360a des Obligationenrechts verstossen;
2011-09-16/44 \ COO.2101.103.4.597510