Vorlage
Vernehmlassung 2011/72: Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
AS ...
a. bei Verstössen gegen Artikel 1bisAbsatz 2 eine Verwaltungsbusse bis 1000 Franken aussprechen; Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 22. März 19745 über das Verwaltungsstrafrecht ist anwendbar;
b. bei geringfügigen Verstössen gegen Artikel 2 und bei Verstössen gegen die Artikel 3 und 6 eine Verwaltungsbusse bis 5000 Franken aussprechen; Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht ist anwendbar;
c. bei Verstössen gegen Artikel 2, die nicht geringfügig sind, bei Verstössen im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 oder bei Nichtbezahlung rechtskräftiger Bussen den betreffenden Unternehmen oder Personen verbieten, während ein bis fünf Jahren in der Schweiz ihre Dienste anzubieten;
d. gegen Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Schweiz beschäftigen und die gegen Bestimmungen über den Mindestlohn, die in einem Normalarbeitsvertrag im Sinne von Artikel 360a OR6 vorgeschrieben sind, verstossen, eine Verwaltungsbusse bis 5000 Franken aussprechen; Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht ist anwendbar;
e. den fehlbaren Unternehmen oder Personen die Kontrollkosten ganz oder teilweise auferlegen.
2. Bundesgesetz vom 28. September 19567 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Art. 1a
2. Bei Miss-1 Stellt die tripartite Kommission nach Artikel 360b des Obligatiobräuchen nenrechts8 fest, dass in einer Branche oder einem Beruf die orts-,
berufs- oder branchenüblichen Löhne und Arbeitszeiten wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten werden, so kann sie mit Zustimmung der Vertragsparteien die Allgemeinverbindlicherklärung des für die betreffende Branche geltenden Gesamtarbeitsvertrags beantragen.
2Gegenstand der Allgemeinverbindlicherklärung können in diesem Fall die Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und die ihr entsprechende Arbeitszeit, die Vollzugskostenbeiträge, die paritätischen Kontrollen sowie die Sanktionen gegenüber fehlbaren Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere Konventionalstrafen und die Auferlegung von Kontrollkosten, sein.
5 SR 313.0
6SR 220
7 SR 221.215.311
8 SR 220