Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten
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13 Glossar
Additional Tier 1 Zusätzliches Kernkapital
capital (AT1)
Basel pur Vorschriften, die die internationalen Basler Mindeststandards ohne nationa-
le Anpassungen wie Verschärfungen oder Sonderregelungen übernehmen
Basel-II-Text „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards
– A Revised Framework/Comprehensive Version“ vom Juni 2006 des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.
WWW-Link: http://www.bis.org/publ/bcbs128.pdf
Basel-III-Text “Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and ban-
king systems” vom Dezember 2010 (revidierte Version vom Juni 2011) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.
WWW-Link: http://www.bis.org/publ/bcbs189.pdf
Common Equity Tier Hartes Kernkapital
1 capital (CET1)
Commercial Paper Schuldverschreibungen, die zur Beschaffung kurzfristiger Gelder ausgege-
ben werden.
Conduit Eine Finanzierungs-/Refinanzierungsstruktur im Zusammenhang mit Ver-
briefungstransaktionen
Capital requirements Umsetzungsregelwerk der Basel II Rahmenvereinbarung der Europäischen directive (CRD) Union bestehend aus den beiden Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie)
und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie)
Credit Valuation Ad- CVAs (Credit Valuation Adjustments) sind Wertanpassungen von Derivaten justments (CVA) aufgrund des Gegenpartei-Kreditrisikos. Als CVA-Risiko versteht man dem-
entsprechend das Risiko potentieller Marktwert-Verluste durch solche Wertanpassungen. Durch die CVA-Eigenmittelanforderung soll die Unterlegung des CVA-Risikos mit Eigenmitteln sichergestellt werden.
Deferred Tax Assets Aktive latente Steuern. Es handelt sich um verborgene Steuervorteile, die (DTA) sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz und/oder in der Bewertung von
Bilanzpositionen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz ergeben und die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.
Going concern/gone Das Fortführungsprinzip (going concern) bezieht sich auf die Fähigkeit eiconcern nes Unternehmens seine Unternehmenstätigkeit auf unbestimmte Frist
fortzuführen. Kapitalinstrumente, die den Fortbestand einer Bank, durch die Fähigkeit Verluste im laufenden Geschäftsbetrieb zu absorbieren, sichern, werden als „Going Concern“ -Kapitalinstrumente bezeichnet. Gone concern beschreibt den Zustand eines Unternehmens, wo dessen Überlebensfähigkeit nicht mehr gegeben ist. „Gone Concern“ –Kapital dient zur möglichst vollständigen Befriedigung aller nichtnachrangiger Fremdkapitalgeber.
Governors and Die Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsin-Heads of Supervi- stanzen, das Führungsgremium des Basler Ausschusses.
sion (GHOS)
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