Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten
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Ärzte ist. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die starke Zunahme der Teilzeitarbeit von Ärztinnen und Ärzten nicht nur eine Zunahme bei den ZSR-Nummern auslöst, sondern auch eine Zunahme der effektiv zulasten der obligatorischen Krankenversicherung tätigen Personen geradezu erfordert, um die notwendigen Behandlungskapazitäten auf bisherigem Niveau zu halten.
3. Fehlanreize
Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps wäre nicht nur rechtsstaatlich bedenklich und hinsichtlich der damit angestrebten Ziele wenig erfolgversprechend, sie wäre sogar schädlich, wobei ein Teil des Schadens wohl nur schon durch die Tatsache herbeigeführt würde, dass überhaupt wieder über die Einführung des Zulassungsstopps diskutiert wird. Muss man, wie dargelegt, davon ausgehen, dass viele ZSR-Nummern nur auf Vorrat beantragt werden, ist zu befürchten, dass der in die Vernehmlassung gegebene Formulierungsvorschlag für einen neuen Art. 55a KVG diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die im Besitz einer ZSR-Nummer sind, geradezu in die private Praxis drängt, sodass der teilweise bereits existierende Ärztemangel in den Spitälern zusätzlich verschärft wird.
4. Schaffung sinnvoller tarifarischer Anreize
Beizupflichten ist dem erläuternden Bericht dahingehend, dass ein sinnvolles Angebot der ambulanten Versorgung insbesondere über marktgerechte Tarife herbeigeführt werden muss. Auf die geplante, und wie die Vergangenheit zeigt, blockierende Wiederbelebung des Zulassungsstopps muss jedoch verzichtet werden. Nachdem der Bundesrat dringlichen Handlungsbedarf festgestellt hat, ist der Weg einer tarifarischen Neuregelung direkt vom Bundesrat zu beschreiten.
5. Fazit
Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps ist rechtsstaatlich problematisch, würde die angestrebten Ziele nicht erreichen und sich sogar kontraproduktiv auswirken, sodass er abzulehnen ist. Eine durchaus wünschenswerte Stabilisierung von Spezialistinnen und Spezialisten und eine Zunahme der Grundversorgerinnen und Grundversorger lässt sich über rasch umsetzbare tarifarische Massnahmen erreichen. Alternativ sind aber auch bisher durch den früheren Zulassungsstopp blockierte weitere Massnahmen zu prüfen, wie beispielsweise die Aufhebung des Kontrahierungszwangs, begleitet von klaren bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Bis zu einer ordentlichen Regelung auf Gesetzesstufe sollte aber auch hier auf kontraproduktive Notstandseingriffe verzichtet werden.
Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden AI lehnt die Wiedereinführung des Zulassungsstopps für Spezialarzte aufgrund nachfolgender Ausführungen entschieden ab. Zunächst sei zunächst die Vorbemerkung erlaubt, dass die beabsichtigte befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung den Verdacht auf einen Schnellschuss nahe legt. Diesbezüglich muss daran erinnert werden, dass der Zulassungsstopp über Jahre nur auf verlängertem Notrecht beruhte und von den Kantonen schon seit längerem bemängelt wurde. Die Nichtverlängerung wurde deshalb in vielen Kantonen - so auch im Kanton Appenzell Innerrhoden - zustimmend zu Kenntnis genommen. Die nun beabsichtigte erneute Verlängerung bzw. Wiedereinführung ist rechtsstaatlich und staatspolitisch äusserst bedenklich. Nachdem nun über Jahre hinweg mittels Notrecht das verfassungsmässige Recht der Wirtschaftsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte in hohem Masse eingeschränkt wurde, kann die nun beabsichtige erneute Verlängerung bzw. Wiedereinführung durch die Hintertüren nicht geduldet werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich der Zulassungsstopp nicht positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen auswirkt. Durch die wiederholte Verlängerung des Zulassungsstopps wurde hingegen