Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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Die schriftlichen Stellungnahmen sind nachstehend zusammengefasst aufgeführt.

Allgemeine Stellungnahmen / Prises de position générales

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

1. Rechtsstaatlichkeit AG

Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, Notrecht faktisch zehn Jahre lang anzuwenden, umso mehr, als es sich um eine Massnahme handelt, die bei der Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte ganz erheblich in die durch die Bundesverfassung geschützte Wirtschaftsfreiheit eingreift. Trotz wiederholter Beteuerungen von Bundesrat und Parlament, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung handle, wurde der Zulassungsstopp nicht weniger als dreimal verlängert. Jungen Ärztinnen und Ärzten, welche die Mühen eines langen und anspruchsvollen Studiums auf sich genommen haben, wurde damit während nahezu eines Jahrzehnts die Möglichkeit erschwert, ihren Beruf uneingeschränkt in eigener Praxis auszuüben. Dass jetzt noch eine vierte Runde droht, dürfte bei den Ärztinnen und Ärzten das Vertrauen in den Rechtsstaat vollends zerstören.

2. Überschätzte Auswirkungen des Zulassungsstopps

Der Beweis dafür, dass sich der Zulassungsstopp im erhofften Ausmass positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen auswirkt, konnte auch nach diesen zehn Jahren nicht erbracht werden. Zumindest auf die Entwicklung der Zahl der tatsächlich zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnenden Ärztinnen und Ärzte scheint der Zulassungsstopp nur einen sehr bescheidenen Einfluss zu haben, wie die jüngsten Untersuchungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zeigen (Monika Diebold, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium, 25. Oktober 2012). Anders lässt es sich nicht erklären, dass die Zahl der fakturierenden Ärztinnen und Ärzte zwischen Januar 2006 und Januar 2012 - während dieser Zeit galt der Zulassungsstopp ohne Unterbruch - kontinuierlich von rund 15'000 auf rund 17'000 angestiegen ist.

Nach der Aufhebung des Zulassungsstopps im Januar 2012 ist die Zahl der fakturierenden Ärztinnen und Ärzte zwar zunächst ganz geringfügig angestiegen, fiel dann aber im Frühling 2012 auf rund 16'700 um dann bis im August 2012 wieder auf rund 17'000 Ärztinnen und Ärzte anzusteigen, die bereits im Zeitpunkt der Aufhebung des Zulassungsstopps zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abgerechnet hatten. Diese Entwicklung ist umso erstaunlicher, als nach zehn Jahren Zulassungsstopp mit einer ausgesprochen starken Zunahme gerechnet wurde. Eine zahlenmässige Zunahme ist nun zwar tatsächlich zu verzeichnen, aber eben nicht bei der Zahl der fakturierenden Ärztinnen und Ärzte, sondern nur bei der Anzahl der Gesuche um Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR). Dass die Entwicklung der Gesuche um Erteilung einer ZSR-Nummer und die Zahl effektiv zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnenden Ärztinnen und Ärzte in diesem Umfang nicht korreliert, zeigt einerseits, wie stark das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte in den Rechtsstaat in den letzten Jahren gelitten hat, wurden doch ganz offensichtlich im grossen Stil ZSR-Nummern auf Vorrat angefordert. Es ist aber auch klarzustellen, dass die Fokussierung auf die Gesuche um Erteilung einer ZSR-

Nummer ausser Acht lässt, dass gleichzeitig auch Ärztinnen und Ärzte aus dem aktiven Berufsleben aussteigen. Während unter dem Regime des Zulassungsstopps diese "frei" werdenden ZSR-Nummern verkauft werden konnten, bleiben diese heute oft ungenutzt, was zwar, wie dargelegt, die Zahl der ZSR-Nummern hat ansteigen lassen, was aber nicht gleich bedeutend mit einer Zunahme der zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnenden Ärztinnen und