Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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unnötigerweise jungen Ärztinnen und Ärzten wahrend nahezu eines Jahrzehnts die Möglichkeit genommen, ihren Beruf in eigener Praxis auszuüben. ln Bezug auf die Kostenentwicklung waren Massnahmen im Bereich der Tarifstruktur nach Ansicht des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Appenzell Innerrhoden wesentlich vielversprechender. Diesbezüglich ist dem erläuternden Bericht beizupflichten; es muss ein sinnvolles Angebot der ambulanten Versorgung insbesondere über marktgerechte Tarife herbeigeführt werden.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden lehnt [die vorgesehene befristete Wieder- AR einführung der bedarfsabhängigen Zulassung] entschieden ab. Wir teilen

grundsätzlich die vom Kanton Zürich im Schreiben vom 31. Oktober 2012 vorgebrachten Kritikpunkte.

Die erneute Wiedereinführung des Zulassungsstopps schafft nur neue Ungerechtigkeiten und administrativen Aufwand, ohne dass dadurch das Grundproblem der falschen tarifarischen Anreize gelöst wird.

Der Kanton Basel-Landschaft kann mit der vorgesehenen Gesetzesänderung BL leben und wird die Zulassungseinschränkung umsetzen, wenn sie beschlossen wird.

- Die Wiedereinführung erscheint aber mangelhaft begründet. Die den Kantonen vorliegenden Zahlen lassen den Schluss zu, dass der Zulassungsstopp von 2002 bis 2011 den Anstieg der Praxiszulassungen nicht zu bremsen vermochte. Die Zahl der zugelassenen Leistungserbringer stieg in dieser Zeit ungebremst weiter an. Auch die Aufhebung des Zulassungsstopps zu Beginn dieses Jahres hat keine statistisch bedeutsamen Veränderungen nach sich gezogen. Saisonale Schwankungen, Nachholeffekte, Umwandlungen von bestehenden Zulassungen machen sich kurzfristig bemerkbar. Für eine längerfristige Betrachtung der Effekte wurde aber gar nicht lange genug zugewartet. Schon nach weniger als einem Jahr wird erneut über einen Zulassungsstopp diskutiert. Wir sind der Ansicht, dass die erneute Zulassungseinschränkung ihr Ziel nicht wird erreichen können.

- Die Regelung kann erst dann im Detail beurteilt werden, wenn auch die Verordnung des Bundesrates vorliegt.

Le canton de Genève est favorable à la réintroduction urgente de l'admission GE selon le besoin.

Wir lehnen die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung GL ab. Der Kanton Glarus kennt kein Überangebot an ärztlichen Leistungserbringern. Im Gegenteil ist das Angebot (in gewissen Spezialgebieten) eher knapp, wenngleich die Versorgung gewährleistet ist. [...]

Eine staatliche Steuerung über einen direkten Eingriff mit Verboten erachten wir als falsch und systemfremd. Es erscheint uns aus rechtsstaatlicher Perspektive problematisch, eine Massnahme über zwölf Jahre anzuwenden, die bei der Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte ganz erheblich in die durch die Bundesverfassung geschützte Wirtschaftsfreiheit eingreift.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist auf marktwirtschaftlichen Elementen aufgebaut. Dem erläuternden Bericht ist dahingehend beizupflichten, dass ein sinnvolles Angebot der ambulanten Versorgung primär über marktgerechte Tarife herbeigeführt werden muss. In eine solchen System bringt der - flexible - Preis Angebot und Nachfrage in Einklang. Das Tarmed Regulationswerk erfüllt diese Anforderung in keiner Art und Weise; es ist nur logisch, dass in gewissen Gebieten ein Überangebot resp. Mangel an spezialisierten ärztlichen Leistungserbringern entsteht.

Der Gesetzgeber hat sicherzustellen, dass der Preismechanismus flexibler und wirkungsvoller wird als dies heute der Fall ist. Das Gesundheitswesen ist im ambulanten Bereich viel stärker zu segmentieren. Konkret sollte eine Steuerung des Angebots über die Taxpunktwerde des TARMEDs nach Facharztgruppen