Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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point principaux à prendre en compte dans le développement de nouvelles mesures de régulation :

- de manière générale, il est important que la législation fédérale donne la compétence aux cantons de réguler l'offre médicale ambulatoire. Dans ce sens,

nous soutenons le projet CDS-FMH qui s'inscrit comme un instrument de régulation permettant d'agir tant en situation de pléthore que de pénurie.

- la question de la qualification des médecins praticiens ainsi que d'autres spécialistes étrangers (problème de la reconnaissance en cascade de diplômes, etc.) doit être abordée. Afin de pallier aux problèmes d'intégration et à la méconnaissance du système de santé constatés, les praticiens étrangers devraient être astreints à un certain nombre d'années de pratique en milieu hospitalier en Suisse avant d'être autorisés à s'installer.

En conclusion, la réintroduction temporaire de l'admission selon les besoins s'inscrit dans un objectif de maîtrise des coûts. Cet objectif, s'il est justifié à court terme, nécessite la mise en place de mesure de régulation pérennes visant non seulement la maîtrise de coûts mais également la qualité des soins. Durant les trois ans que devrait durer ce moratoire, nous vous invitons dès lors à travailler, avec les cantons, sur l'introduction de dispositions fédérales permettant aux cantons de disposer de véritables outils de régulation sur la base du modèle préconisé par la CDS-FMH.

Der Kanton Zug ist überzeugt, dass die Wiedereinführung des Ärztestopps kei- ZG ne nachhaltige Lösung ist. Sie setzt falsche Anreize und ist leicht zu umgehen (siehe auch der Antrag betreffend Absatz 5 und Übergangsbestimmung). Angesichts des politischen Willens, kurzfristig ein Zeichen setzen zu wollen, ist es auch nicht möglich, Alternativen zu prüfen. Der Kanton Zug hofft, dass wenigstens während der nächsten drei Jahre der Spielraum zur Entwicklung einer nachhaltigen Lösung genutzt wird! Deshalb unterstützen wir aus finanzpolitischen Gründen den Ärztestopp nur als kurzfristige Massnahme.

Bereits im Vorfeld der erstmaligen Einführung im Jahr 2002 hat sich die Ge- ZH sundheitsdirektion des Kantons Zürich zum damals noch als kurzfristige Notmassnahme deklarierten Zulassungsstopp kritisch geäussert. In dieser Haltung sehen wir uns nach neunjähriger Erfahrung mit dem Instrument aus nachfolgenden Gründen bestärkt und lehnen deshalb die Wiedereinführung des Zulassungsstopps entschieden ab.

Rechtsstaatlichkeit

Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, Notrecht faktisch zwölf Jahre lang anzuwenden. Umso mehr, als es sich um eine Massnahme handelt, die bei der Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte ganz erheblich in die durch die Bundesverfassung geschützte Wirtschaftsfreiheit eingreift. Trotz wiederholter Beteuerungen von Bundesrat und Parlament, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung handle, wurde der Zulassungsstopp nicht weniger als dreimal verlängert. Jungen Ärztinnen und Ärzten, welche die Mühen eines langen und anspruchsvollen Studiums auf sich genommen haben, wurde damit während nahezu eines Jahrzehnts die Möglichkeit genommen, ihren Beruf in eigener Praxis auszuüben. Dass jetzt gar noch eine vierte Runde droht, dürfte bei den Ärztinnen und Ärzten das Vertrauen in den Rechtsstaat vollends zerstören.

Überschätzte Auswirkungen des Zulassungsstopps

Beweis, dass sich der Zulassungsstopp im erhofften Ausmass positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen auswirkt, konnte nicht erbracht werden. Der Zulassungsstopp scheint einen nur sehr bescheidenen Einfluss auf die Entwicklung der Zahl der zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnenden Ärztinnen und Ärzte zu haben (vgl. jüngste Untersuchungen des Obsan, Präsentation anlässlich des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik vom 25. Oktober 2012). Eine zahlenmässige Zunahme ist bei der Anzahl der Gesu-