Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten
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che um Erteilung einer Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer zu verzeichnen, nicht aber bei der Zahl der fakturierenden Ärztinnen und Ärzten. Allerdings lässt die Fokussierung auf die Gesuche um Erteilung einer ZSR-Nummer ausser Acht, dass gleichzeitig auch Ärztinnen und Ärzte aus dem aktiven Berufsleben aussteigen. Während dem Zulassungsstopp konnte auf diese Weise "frei" werdende ZSR-Nummern für viel Geld verkauft werden; heute bleiben sie vielfach ungenutzt. Dies hat zwar die Zahl der ZSR-Nummern ansteigen lassen, ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Zunahme der zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnenden Ärztinnen und Ärzten. Ausserdem hat die Teilzeitarbeit bei Ärztinnen und Ärzten stark zugenommen, was nicht nur eine Zunahme der ZSR-Nummern, sondern auch der effektiv zulasten der obligatorischen Krankenversicherung tätigen Personen erforderlich macht, um die tatsächlichen Behandlungskapazitäten auf bisherigem Niveau zu halten. Schliesslich ist im Kanton Zürich die Zahl der ausländischen Neuzuzüger, die eine Praxisbewilligung beantragten, vor und nach Aufhebung des Zulassungsstopps nahezu gleich geblieben.
Fehlanreize
Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps wäre nicht nur rechtsstaatlich bedenklich und hinsichtlich der damit angestrebten Ziele wenig erfolgsversprechend, sie wäre sogar schädlich, wobei ein Teil des Schadens wohl nur schon durch die Tatsache herbeigeführt wurde, dass man überhaupt über die Wiedereinführung diskutiert. Muss man davon ausgehen, dass viele ZSR-Nummern nur auf Vorrat beantragt wurden, so ist zu befürchten, dass der in Vernehmlassung gegebene Formulierungsvorschlag für einen neuen Art. 55a KVG die Ärztinnen und Ärzte, welche im Besitze einer ZSR-Nummer sind, geradezu in die private Praxis drängt, was auf der anderen Seite den Ärztemangel in den Spitälern zusätzlich verschärfen wird.
Schaffung sinnvoller tarifarischer Anreize
Ein sinnvolles Angebot der ambulanten Versorgung muss insbesondere über marktgerechte Tarife herbeigeführt werden. Auf die geplante, wie die Vergangenheit zeigt blockierende Wiederbelebung des Zulassungsstopps muss hingegen verzichtet werden. Nachdem der Bundesrat dringlichen Handlungsbedarf festgestellt hat, ist der Weg einer tarifarischen Neuregelung direkt über den Bundesrat zu beschreiten.
Fazit
Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps wäre rechtsstaatlich problematisch, würde die damit angestrebten Ziele nicht erreichen und sich sogar kontraproduktiv auswirken, weshalb wir diese entschieden ablehnen.
Eine durchaus wünschenswerte Stabilisierung der Spezialistinnen und Spezialisten und eine Zunahme der Grundversorgerinnen und Grundversorger lässt sich über rasch umsetzbare tarifarische Massnahmen erreichen. Alternativ sind aber auch bisher durch den früheren Zulassungsstopp blockierte weitere Massnahmen zu prüfen, wie beispielsweise die Aufhebung des Kontrahierungszwangs begleitet von klaren bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Bis zu einer ordentlichen Regelung auf Gesetzesstufe müsste aber auch hier auf kontraproduktive Notstandseingriffe verzichtet werden.
Der Vorstand der GDK stimmt der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zur GDK Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung in der Ausgestaltung, wie sie per Ende 2011 ausgelaufen ist, zu. Er teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass diese Gesetzesänderung den Kantonen, die darauf angewiesen sind, ein kurzfristig wirksames Steuerungsinstrument bietet, das rasch wieder aufgenommen werden kann.
Zur befristeten Wiedereinführung des Zulassungsstopps möchten wir folgendes FDP