Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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sungsstopps mit gutem Beispiel voran, indem er seine Ressourcensteuerung mit Hilfe und basierend auf die ärzteeigenen Daten vornahm. Die Ärzteschaft ist gerne dazu bereit, einen Beitrag zur medizinischen Versorgungssicherheit zu leisten, indem sie ihre Daten allen Kantonen zur Verfügung stellt. Wir sind ferner zuversichtlich, dass der Einbezug der ärzteeigenen Daten dem Bundesrat auch bei der Erfüllung seiner Aufgabe, eine Regelung zu finden, mit welcher sich die Kosten langfristig und gezielt eindämmen lassen, wichtige Erkenntnisse bringen und zur Problemlösung beitragen wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die ärzteeigenen Daten auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Revision der Analysenliste, wertvolle Dienste leisten können.

Wie Sie vorliegender Stellungnahme entnehmen können, begrüssen wir die ressourcengesteuerte Sicherung der medizinischen Versorgung, erachten aber die dabei vorgesehene Abstellung ausschliesslich auf die von der SASIS AG verteilten ZSR-Nummern als untauglich. Wir sind dediziert der Ansicht, dass eine Planung aufgrund von Zahlen, welche den Umfang der effektiv erbrachten Leistungen nicht berücksichtigen, zu gravierenden Verzerrungen, unerwünschten Fehlentwicklungen und unter Umständen zu unerwarteten regionalen oder lokalen Versorgungsengpässen führen wird. Wir sind der Überzeugung, dass eine sinnvolle Planung nur aufgrund von verlässlichen Zahlen erfolgen kann und fordern deshalb, dass bei der Abklärung der Frage, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, vorgängig die Beurteilung der Leistungserbringer- und Berufsverbände basierend auf der bestehenden ärzteeigenen Datensammlung eingeholt werden muss. Grundsätzlich soll bei der kantonalen Ressourcenplanung und -steuerung die grösstmögliche Freiheit bei den zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu treffenden Massnahmen gegeben sein.

Dazu gehört auch die Definition von Qualitätskriterien für eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob die Zulassung bzw. die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an die Bedingung einer bereits erfolgten und zeitlich definierten Tätigkeit in der Patientenbehandlung im Schweizer Gesundheitssystem geknüpft werden könnte.

Sofern die Leistungserbringer von den Kantonen bei der Abklärung des Bedarfs nicht näher miteinbezogen werden, sehen wir uns dazu veranlasst, die Erhebung des Referendums gegen die im Sinne von Art. 165 Abs. 1 BV als dringlich erklärte Revision des KVG in Bezug auf die Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung, zu prüfen.

Die Analysen der früheren Zulassungssteuerungen zeigen, dass sich die Ge- medswiss.net sundheitskosten damit nicht konsolidieren lassen.

Diese Steuerung beeinflusst lediglich die Angebotsseite, und auch davon nur einen Teil. Sie stabilisiert die Zahl der Leistungserbringer. Sie regelt aber weder die Menge, noch den Preis der erbrachten Leistungen und schon gar nicht deren Notwendigkeit und Zweckmässigkeit. Ein kurzer Vergleich mit dem Strassenverkehr drängt sich auf: Man beschränkt die Anzahl der Autolieferanten, um das Verkehrsaufkommen zu regeln. Ob damit tatsächlich weniger und schadstoffärmere Autos verkehren, ist fraglich.

Ohne gleichzeitige Regelung der Nachfrage lassen sich die Gesundheitskosten schwerlich stabilisieren. Welche Leistungsbezüger befassen sich mit der Frage, welche Leistungen notwendig und zweckmässig, welche Leistungen zwar wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig, welche Leistungen zwar nicht gefährlich, aber unwirksam und damit eigentlich unwirtschaftlich sind?

Sind die staatlichen Organe überhaupt fähig, unter den Anwärtern die besten Ärztinnen ausfindig zu machen und vor allem diese zuzulassen?

Die staatlich regulierte Zulassung und die damit verbundenen Unwägbarkeiten verunsichern die Maturanden. Eine unsichere Berufsaussicht macht das Medizinstudium unattraktiv. Der Ärztemangel wird verschärft.