Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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Die einzige Instanz, die sich motiviert der Nachfrage annimmt und Lösungen bereits erarbeiten, sind Ärztenetze, die mit den Versicherern einen Budgetmitverantwortungs-Vertrag abschliessen. Ein solcher Vertrag motiviert die Netzärztinnen und -Ärzte durch entsprechende Anreize nach den folgenden beiden Grundsätzen zu handeln:

- Was darf ruhigen Gewissens weggelassen werden, ohne die Behandlungssicherheit zu beeinträchtigen? (Im Übrigen kann unwirksame und unzweckmässige Mengenausweitung sogar gefährlich sein!)

- Durch optimierte ambulante Behandlung zusammen mit engagierten Spezialistinnen allen Beteiligten teure Komplikationen und Hospitalisationen ersparen Unser Gesundheitswesen basiert zurecht auf dem Gedanken der Solidarität:

Gesunde bezahlen für Kranke! Alle Prämien kommen in einen Topf. Damit sinkt die Eigenverantwortung der Leistungsbezüger. Ein Regulator ist deshalb zwingend notwendig.

Einmal mehr rächt sich, dass wir kein gesamtschweizerisches Gesundheitskonzept haben. Dieses müsste definieren, wer die Aufgabe des Regulators am besten lösen kann und deshalb damit betraut wird, und gemäss welchen Kriterien reguliert werden soll (Qualität, Menge, Preis).

Die Gesundheitspolitik ist heute blockiert:

Mit dem Nein zur Managed Care-Vorlage hat sich das Volk klar ausgedrückt: Eine weitergehende Regulator-Funktion der Ärzteschaft als heute ist unerwünscht. Die „Wahlfreiheit“ ist für das Volk ein hohes Gut. (Diese wird übrigens durch eine Zulassungssteuerung ebenfalls eingeschränkt, nur merkt es niemand!)

Der Vertragszwang schwächt die mögliche Regulatorfunktion der Krankenversicherer. Die vom Ständerat in der Herbstsession 2012 abgelehnte Motion

Gutzwiller für eine Vertragsfreiheit der Versicherer gegenüber den Spezialärzten zeigt, dass die Vertragsfreiheit im Moment nicht mehrheitsfähig ist. Die Vertragsfreiheit führt zur Unterversorgung, wenn die Krankenversicherer sich auf Verträge mit pauschalen Vergütungsformen beschränken.

Damit bleibt als möglicher Regulator der Staat. Die Einheitskasse wäre ein klarer Schritt in diese Richtung. Auch hier ist die Mehrheitsfähigkeit fraglich.

Als Interimslösung schlägt der Schweizer Dachverband der Ärztenetze vor, die Integrierte Versorgung intensiv zu fördern. Inwieweit dies aufgrund der Art.

62.2.a (KVG: „Besondere Versicherungsformen“) und Art. 64.3 geschehen könnte, und ob dies im Moment politisch opportun wäre, überlassen wir gerne Ihrer Beurteilung.

Der Distributions- und Leistungsertrag des Apothekenkanals zu Lasten der obli- pharmaSuisgatorischen Krankenversicherung hat sich seit Einführung der Leistungs- se Orientierten Abgeltung der Apotheker (LOA) stabilisiert und ist vollkommen transparent dokumentiert. Dasselbe kann von den ärztlichen Privatapotheken nicht gesagt werden, haben sie doch direkten Einfluss auf die Menge der verschriebenen kassenpflichtigen Medikamente und damit auch einen direkten Einfluss auf die Kosten.

Die Apotheker ermöglichen dagegen Einsparungen, indem sie durch pharmazeutische Beratung, insbesondere durch die Möglichkeit zur Selbstmedikation in Bagatellfallen, die Grundversicherung entlasten.

Ein besser verteiltes Apothekennetz hat deshalb eher eine kostensenkende Wirkung. Deshalb ist die territoriale Verteilung der aIs Leistungserbringer zugelassenen Apotheker ein wichtiges Element der Grundversorgung. Nur durch ein gutes Apothekennetz kann eine flachendeckende Versorgung mit sämtlichen Medikamenten und Beratung durch eine Medizinalperson sichergestellt werden, die nicht zuletzt bei Bagatellerkrankungen, bei Präventionsfragen und der Betreuung von Chronischkranken besonders effizient ist.