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Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 43 Seiten
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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zur meldepflichtigen Beobachtung Angaben zur betroffenen Person Bemerkungen
fund
Röteln, konge- Laborbestätigte Infektion 1 Woche - Diagnose und Manifestation - Name, Vorname von Mutter und *Meldung erst nach nitale mit Rötelnvirus während - Verlauf Kind sowie Adresse und Telefon- Ende der Schwanger-
der Schwangerschaft* nummer; gegebenenfalls Aufent- schaft (durch Geburt,
- Massnahmen haltsort Spontanabort, bzw. oder
- veranlasste Labordiagnostik - Geschlecht des Kindes, Ge- Abtreibung)
Laborbestätigte Infektion
- Laborbefund: Resultate inklusiv burtsdatum von Mutter und Kind
mit Rötelnvirus bei einem
Neugeborenen* IgG-Aviditätstests für Mutter und
Kind
oder
(Verdacht auf) kongenita-
les Rötelnsyndrom bei
einem Neugeborenen*
Tuberkulose Behandlungsabschluss 1 Woche - Diagnose und Manifestation - Name, Vorname sowie Adresse +Die Angaben zum
oder -abbruch - Verlauf und Telefonnummer; gegebenen- Behandlungsresultat sind falls Aufenthaltsort gemäss internationalen
- Behandlungsresultate+
- Geschlecht, Geburtsdatum, Normen nach 6 Monaten
- Massnahmen Staatsangehörigkeit Behandlung fällig. Bei einer Tuberkulose mit
- berufliche Tätigkeit einem gegenüber Isonia-
- Herkunftsland zid und Rifampizin resistenten Erreger ist die
- Aufenthaltsstatus
Meldung der Resultate nach 12 Monaten Be-