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Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 43 Seiten

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zur meldepflichtigen Beobachtung Angaben zur betroffenen Person Bemerkungen

fund

Röteln, konge- Laborbestätigte Infektion 1 Woche - Diagnose und Manifestation - Name, Vorname von Mutter und *Meldung erst nach nitale mit Rötelnvirus während - Verlauf Kind sowie Adresse und Telefon- Ende der Schwanger-

der Schwangerschaft* nummer; gegebenenfalls Aufent- schaft (durch Geburt,

- Massnahmen haltsort Spontanabort, bzw. oder

- veranlasste Labordiagnostik - Geschlecht des Kindes, Ge- Abtreibung)

Laborbestätigte Infektion

- Laborbefund: Resultate inklusiv burtsdatum von Mutter und Kind

mit Rötelnvirus bei einem

Neugeborenen* IgG-Aviditätstests für Mutter und

Kind

oder

(Verdacht auf) kongenita-

les Rötelnsyndrom bei

einem Neugeborenen*

Tuberkulose Behandlungsabschluss 1 Woche - Diagnose und Manifestation - Name, Vorname sowie Adresse +Die Angaben zum

oder -abbruch - Verlauf und Telefonnummer; gegebenen- Behandlungsresultat sind falls Aufenthaltsort gemäss internationalen

- Behandlungsresultate+

- Geschlecht, Geburtsdatum, Normen nach 6 Monaten

- Massnahmen Staatsangehörigkeit Behandlung fällig. Bei einer Tuberkulose mit

- berufliche Tätigkeit einem gegenüber Isonia-

- Herkunftsland zid und Rifampizin resistenten Erreger ist die

- Aufenthaltsstatus

Meldung der Resultate nach 12 Monaten Be-