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Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 43 Seiten
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Anhang 3 (Art. 4)
Meldungen von laboranalytischen Befunden Liste der Beobachtungen, die Laboratorien den zuständigen Kantonsärztinnen und Kantonsärzten und dem BAG melden müssen. Einzelmeldungen
Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum labor- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen
analytischen Befund Proben und Untersu-
chungsergebnissen
Bacillus anthra- Positiver Befund zwei Stunden, - Resultat mit - Name, Vorname sowie Proben sind an das cis telefonisch Interpretation Adresse und Telefonnummer; vom BAG bezeich-
- Untersuchung: gegebenenfalls Aufenthalts- nete Referenzzent-Material, Methode ort rum weiterzuleiten.
- bei Umweltprobe: Ort - Geschlecht, Geburtsdatum
der Entnahme
Negativer Befund: zwei Stunden, - Resultat mit - Name, Vorname sowie
Einzelmeldung telefonisch Interpretation Adresse und Telefonnummer;
- Untersuchung: gegebenenfalls Aufenthalts-
Material, Methode ort
- bei Umweltprobe: Ort - Geschlecht, Geburtsdatum
der Entnahme
Brucella spp. Positiver Befund 1 Woche - Resultat mit - Initialen, Wohnort
Interpretation: Spezies - Geschlecht, Geburtsdatum
- Untersuchung: