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Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 43 Seiten

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Anhang 3 (Art. 4)

Meldungen von laboranalytischen Befunden Liste der Beobachtungen, die Laboratorien den zuständigen Kantonsärztinnen und Kantonsärzten und dem BAG melden müssen. Einzelmeldungen

Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum labor- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

analytischen Befund Proben und Untersu-

chungsergebnissen

Bacillus anthra- Positiver Befund zwei Stunden, - Resultat mit - Name, Vorname sowie Proben sind an das cis telefonisch Interpretation Adresse und Telefonnummer; vom BAG bezeich-

- Untersuchung: gegebenenfalls Aufenthalts- nete Referenzzent-Material, Methode ort rum weiterzuleiten.

- bei Umweltprobe: Ort - Geschlecht, Geburtsdatum

der Entnahme

Negativer Befund: zwei Stunden, - Resultat mit - Name, Vorname sowie

Einzelmeldung telefonisch Interpretation Adresse und Telefonnummer;

- Untersuchung: gegebenenfalls Aufenthalts-

Material, Methode ort

- bei Umweltprobe: Ort - Geschlecht, Geburtsdatum

der Entnahme

Brucella spp. Positiver Befund 1 Woche - Resultat mit - Initialen, Wohnort

Interpretation: Spezies - Geschlecht, Geburtsdatum

- Untersuchung: