Vorlage
Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 43 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Anhang 1 (Art. 2)
Meldungen von klinischen Befunden
Liste der Beobachtungen, die Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und öffentliche oder private Institutionen des Gesundheitswesens den zuständigen Kantonsärztinnen und Kantonsärzten melden müssen.
Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobachtung Angaben zur betroffenen Person Meldung Bemerkungen evtl spezifi- zusätzlich sches Melde- direkt an mittel das BAG
Aids Klinischer Verdacht* 1 Woche - Diagnose und Manifestation - Initialen (Vornamenscode), Nein *gemäss Krite-
- veranlasste Labordiagnostik Wohnort rien der Europä-
- Geschlecht, Geburtsdatum, ischen Falldefi-
- Verlauf nition für Aids3 Staatsangehörigkeit
- Exposition - Aufenthaltsstatus
- Zugehörigkeit zu einer Personen-
gruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko
- Risikoverhalten oder Risikofaktoren
- Massnahmen
a
Anthrax Klinischer Verdacht , zwei Stun- - Diagnose und Manifestation - Name, Vorname sowie Adresse Ja Proben sind an
Rücksprache mit Facharzt den, - veranlasste Labordiagnostik und Telefonnummer; gegebenen- das vom BAG Infektiologie, und telefonisch falls Aufenthaltsort bezeichnete
- Exposition