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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung (LAfV) Anhörung
9.3 Künftige Unterstützung von Exportinitiativen
Jede Exportinitiative im Bereich der Marktabklärung und Marktbearbeitung wird individuell konzipiert und muss vom BLW auf Erfolgschancen, Machbarkeit und vor allem auch strategischen Ansatz überprüft werden. Die strategischen Zielsetzungen von Exportbemühungen sind markt- und branchenspezifisch.
Voraussetzung, für die Prüfung der Projektanträge ist das Vorliegen von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Es müssen Businesspläne vorliegen, und auch eine break-even Berechnung ist beizulegen. Nur wenn ein Projekt tatsächlich nach 3-5 Jahren break-even erreichen kann, macht es für Unternehmungen (und den Bund) auch Sinn, in einen Markt zu investieren.