Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/111: Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter · 9 Seiten
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I. Einleitung
1. Vorgeschichte
Am 8. Februar 2004 nahmen Volk und Stände die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" (Art. 123a der Bundesverfassung [BV]1) an. Der Bundesrat setzte die daraufhin erarbeiteten Ausführungsbestimmungen im Strafgesetzbuch auf den 1. August 2008 in Kraft.
Die Ausführungsbestimmungen schliessen im Sinne der Volksinitiative eine automatische Überprüfung der lebenslänglichen Verwahrung aus, beachten aber die Grundsätze des Völkerrechts: Die kantonale Justizvollzugsbehörde beauftragt von Amtes wegen oder auf Gesuch der betroffenen Person hin die Eidgenössische Fachkommission, die prüft, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Therapierbarkeit der verwahrten Person vorliegen. Gestützt auf den Bericht der Fachkommission entscheidet die Justizvollzugsbehörde, ob der Person eine Behandlung angeboten werden soll. Zeigt die Behandlung, dass die Gefährlichkeit entscheidend reduziert werden kann, wandelt das zuständige Gericht die lebenslängliche Verwahrung in eine stationäre Behandlung um.
Der Bundesrat hat nach Artikel 387 Absatz 1bisStrafgesetzbuch (StGB)2 den Auftrag, eine Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter (nachfolgend: EFako) zu erlassen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat einen Verordnungsentwurf3 sowie einen erläuternden Bericht4 erarbeitet. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eröffnete am 26. Oktober 2012 eine Anhörung der betroffenen Kreise ausserhalb der Bundesverwaltung. Die Anhörung dauerte bis zum 31. Januar 2013.
Im Rahmen der Anhörung sind insgesamt 34 inhaltliche Stellungnahmen5 eingegangen. Von den 36 eingeladenen Adressaten (26 Kantone und 10 Organisationen / Institutionen) sind 31 Antworten eingegangen, darunter 1 ausdrücklicher Verzicht auf inhaltliche Stellungnahme. 4 Teilnehmende6 haben von sich aus die Möglichkeit wahrgenommen, an der Anhörung teilzunehmen.
Beim vorliegenden Anhörungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung. Berücksichtigt sind nicht nur die Stellungnahmen zu den meisterwähnten Kritikpunkten, sondern auch Einzelmeinungen. Für die detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.
II. Übersicht über die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
1. Ziele der Vorlage
Der Bundesrat hat Aufgaben, Funktionsweise und Zusammensetzung der Fachkommission bereits in seiner Botschaft zur Umsetzung von Artikel 123a BV über die lebenslängliche Ver-
1 2 3 http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/sicherheit/gesetzgebung/lebenslange_verwahrung/entw-fachkommission-d.pdf 4 http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/sicherheit/gesetzgebung/lebenslange_verwahrung/erlfachkommission-d.pdf 5 Es haben 26 Kantone, 2 politische Parteien und 6 Organisationen und Institutionen inhaltlich Stellung genommen. 6 BDP, SVP, CP und graap.