Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 46 Seiten
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Vorentwurf Gesundheitsberufegesetz / Erläuternder Bericht
spielsweise ihre Rolle in der interprofessionellen Zusammenarbeit optimal wahrnehmen können und damit zu einer Effizienzsteigerung beitragen. Die Regelung der berufsspezifischen Abschlusskompetenzen delegiert die Vorlage an den Bundesrat.
Im HFKG ist wie gemäss bisher geltender Regelung eine institutionelle Akkreditierung der Fachhochschulen vorgesehen. Das HFKG verlangt aber keine Programmakkreditierung der Studiengänge in einzelnen Fachbereichen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes soll mit der Aufhebung des FHSG keine Regelungslücke entstehen, weshalb der vorliegende Entwurf die Programmakkreditierung für die vom Gesetz erfassten Gesundheitsberufe vorschreibt.
Da im Bereich der Gesundheitsberufe das Gefährdungspotenzial hoch ist, sieht die Vorlage für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung eine Bewilligungspflicht vor. Die von den Kantonen zu erteilenden Bewilligungen stellen sicher, dass diejenigen Fachleute, welche ihren Beruf ohne fachliche Aufsicht ausüben, die notwendigen Anforderungen erfüllen. Eine einheitliche Reglementierung auf Bundesebene ist in diesem Bereich neu und schafft Rechtssicherheit. Die Vorlage legt ausserdem die Berufspflichten fest und vereinheitlicht damit die Anforderungen an berufsausübende Personen und ihre Tätigkeit.
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Die Vorlage lehnt sich konzeptionell an das Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (MedBG) an. Soweit der Vorentwurf keine Regelungen vorsieht, soll das HFKG zur Anwendung kommen. Bei der Erarbeitung des Vorentwurfs wurden zudem die Bestimmungen über die Berufsbildung nach dem BBG beachtet. Personen mit einem Abschluss einer höheren Fachschule in der Pflege verfügen über die im Interesse der öffentlichen Gesundheit erforderlichen beruflichen Kompetenzen, um die gleiche Bewilligung für die Berufsausübung zu erlangen, wie Absolventinnen und Absolventen eines entsprechenden Fachhochschulabschlusses in der Pflege. Sie sind deshalb in Bezug auf die Berufsausübungsbewilligung gleichgestellt. Die Vorlage ist in das geltende Bildungssystem eingebettet und wahrt die Kohärenz zwischen den auf unterschiedlichen Bildungswegen erworbenen Abschlüssen. Diese Kohärenz fördert das interprofessionelle Zusammenwirken in der Gesundheitsversorgung und stellt eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Ausrichtung des Gesundheitssystems an den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates dar.