Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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ZH fordert, dass im Akkreditierungsverfahren sichergestellt sein muss, dass auch die medizinische Fachkompetenz mit ausreichenden Einflussmöglichkeiten vertreten ist.
Parteien
CVP und SP äussern sich positiv zur vorgesehenen Akkreditierung.
BDP begrüsst die Akkreditierungspflicht und die klar definierten Voraussetzungen. Eine Programmakkreditierung sei notwendig.
Wirtschaft
SGB äussert sich positiv zur vorgesehenen Akkreditierung.
Berufsverbände
SBK, IG Swiss ANP, SHV, SVBG, FSP, OdA Santé, SVDE und SIGA äussern sich positiv zur vorgesehenen Akkreditierung.
sozciologie und EVS begrüssen die Akkreditierungspflicht, da nur so überprüft werden könne, ob die Abschlusskompetenzen auch tatsächlich erreicht werden können. EVS betont zusätzlich, wichtig sei nicht nur eine strukturelle Akkreditierung sondern eine Prüfung der Inhalte. Hier sieht EVS eine Rolle einer Gesundheitsberufekommission.
SHV, SVBG, SVDE sehen in der Akkreditierung auch eine Rolle der Gesundheitsberufekommission. Wichtig sei, dass bei der Akkreditierung nicht nur strukturelle, sondern v.a. inhaltliche Aspekte geprüft würden.
physioswiss, physio Zentralschweiz, physio beider Basel, physio Fribourg und physio St. Gallen-Appenzell begrüssen die vorgesehene Akkreditierung der Bachelorstufe.
BEKAG ist zwar nicht gegen eine Akkreditierungspflicht, sieht jedoch keinen Zusammenhang zwischen Akkreditierung und Gesundheitsschutz.
FSO erinnert daran, dass die Masterstufe hier berücksichtigt werden sollte.
Bildungsbereich
ZHAW, FKG-KFH, FHO, BFH-FG, BKH-KFH, BKE-KFH, HEdS, SUPSI, Konferenz HF und HES-SO begrüssen die vorgesehene Akkreditierung der Studiengänge.
Auch Kalaidos und BKP-KFH sind mit den Bestimmungen zur Akkreditierung einverstanden.
OAQ beurteilt die Akkreditierung als adäquates Instrument zur Qualitätssicherung. Die Bestimmungen zur Akkreditierung sollten so nahe wie möglich am MedBG und PsyG ausgerichtet werden. OAQ fände es falsch, wenn der Bundesrat auf die Zusammensetzung der Experten Einfluss nehmen würde. OAQ regt an, die spezifischen Akkreditierungskriterien (Qualitätsstandards) wie im MedBG und PsyG zu definieren und entsprechend zu regeln. OAQ schlägt eine freiwillige Akkreditierung der Masterstudiengänge vor. Zu Artikel 7 liefert OAQ einen Textvorschlag. OAQ fordert zudem, dass in Artikel 8 auf die Gebühren gemäss Artikel 35 HFKG referenziert wird.
KFH fordert, dass die Bestimmungen zur Akkreditierung besser mit dem HFKG abgestimmt werden. Fragen des Umsetzung - insbesondere welche Standards der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung gemein sein könnten - blieben momentan zu offen.careum ist mit den Regelungen einverstanden.
FHNW Soziale Arbeit geht davon aus, dass die Aufnahme eines weiteren Berufs einen vorgängigen spezifischen Akkreditierungsprozess notwendig macht. Es sei dabei denkbar, dass für die Akkreditierung, aufbauend an das Bachelorstudium, eine Fachspezialisierung nachgewiesen werden müsse, um im Sinne des Gesetzes den Status Gesundheitsberuf zu erreichen.