Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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Berufsverbände

physioswiss, physio Zentralschweiz, physio beider Basel, physio Genève, physio Fribourg, physio St. Gallen-Appenzell, OPS, OdA Santé und SVMTT finden die Regelung der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wichtig.

SBK, IG Swiss ANP, SHV, EVS, SVBG und SIGA fordern, dass das BAG, das sich mit den Medizinalberufen auskenne, eine tragende Rolle bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse übernehme.

DLV fordert, dass das SBFI die Anerkennung der ausländischen Diplome für klinisch tätige (gemäss KVG) Berufsleute Logopädie übernimmt oder an Dritte delegiert. Eine Anerkennung durch die EDK hätte im klinischen Bereich keinen Sinn. Klinisch sehr gut ausgebildeten ausländischen Logopädinnen sollte keine Nachqualifikation in Heilpädagogik auferlegt werden. Die nicht-Unterscheidung nach Tätigkeitsbereich (klinisch/heilpädagogisch) hätte zur Folge, dass ausländische Berufspersonen ihren Ausweis gar nicht anerkennen liessen.

SPV und Swiss Dental Hygienists finden die Einzelfallprüfung wichtig. Die Bestimmungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse hätten für alle Gesundheitsberufe (auch ausserhalb der FH) Gültigkeit.

FSO fordert, dass im Rahmen der Anerkennung der Ausweise auch die Zeit der absolvierten Berufstätigkeit kontrolliert wird und macht einen Textvorschlag.

Bildungsbereich

Kalaidos und CRUS sind mit den Regelungen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse grundsätzlich einverstanden.

Konferenz HF begrüsst die Regelung im Interesse klarer Prozessabläufe.

careum ist mit den Regelungen einverstanden

Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen

SRK weist darauf hin, dass im erläuternden Bericht berichtigend darauf hingewiesen werden muss, dass als Vertrag im Sinne von Absatz 1 Buchstabe a nicht die genannte Richtlinie, sondern das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (FZA) sowie das EFTA-Übereinkommen anzusehen sind, aufgrund dessen die genannte EU-Richtlinie 2005/36/EG von der Schweiz übernommen wurde und im Verhältnis zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU zum Zwecke der Diplomanerkennung angewendet wird. Ebenfalls stellt sich SRK die Frage, ob sich die entsprechende Regelung nur auf Abschlüsse ausserhalb von EU und EFTA anwende oder auf alle Abschlüsse.

CURAVIVA vermisst einen Hinweis auf die Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen auf Niveau HF.

Varia

SIN fordert, dass das BAG, das sich mit den Medizinalberufen auskenne, eine tragende Rolle bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse übernehme.

Das BFG ist der Ansicht, dass Artikel 9 keine Klarheit über die zukünftige Anerkennung von Ausbildungen in der beruflichen Grundbildung (ISCED 3) schafft.