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Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 6 Seiten
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f. die Heimatorte einschliesslich Postleitzahl.
3 Jeder Vorgeschlagene muss schriftlich bestätigen, dass er den Wahlvorschlag annimmt. Mit seiner Bestätigung ermächtigt er den Kanton zur Einholung einer bereichsspezifisch auf der Basis der AHV-Versichertennummer nach den Artikeln 50c und 50e des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19465 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung im Einwegverfahren errechneten (gehashten) und nicht zurückrechenbaren Nummer. Fehlt die Bestätigung, so wird sein Name gestrichen.
4 Die gehashte Nummer darf nur von der federführenden kantonalen Amtsstelle und der Bundeskanzlei und ausschliesslich zur Überprüfung, dass die vorgeschlagene Person nicht bereits auf einem anderen Wahlvorschlag aufgeführt ist, verwendet werden. Nach Feststellung der Gültigkeit der Wahl (Art. 53) löschen die federführende kantonale Amtsstelle und die Bundeskanzlei alle beschafften gehashten Nummern umgehend.
Art. 24 Abs. 3 Bst. b
Aufgehoben
Art. 29 Abs. 4
4 Ab dem zweiten Montag nach dem Schlusstermin für die Wahlanmeldung kann kein Wahlvorschlag mehr geändert werden. Vorbehalten bleibt die amtliche Ungültigerklärung nachträglich entdeckter Mehrfachkandidaturen (Art. 32a). Das kantonale Recht kann die Bereinigungsfrist auf eine Woche verkürzen.
Art. 32 Abs. 2
2 Die Bundeskanzlei veröffentlicht die Listen in elektronischer Form, mit Angabe des amtlichen Namens und Vornamens, des Geburtsjahrs, der Heimatorte und des Wohnorts der Kandidaten.
Art. 32a (neu) Ungültigerklärung von Kandidaturen
1 Wird nach der Bereinigung der Wahlvorschläge eine Mehrfachkandidatur entdeckt, so wird die betreffende Kandidatur auf allen betroffenen Listen für ungültig erklärt:
a. vom Kanton, wenn derselbe Vorgeschlagene auf mehr als einer Liste eines
Wahlkreises steht;
b. von der Bundeskanzlei, wenn derselbe Vorgeschlagene auf Listen mehrerer
Kantone steht.
2 Die betroffenen Kantone und die Bundeskanzlei teilen einander umgehend mit, welche Kandidaturen für ungültig erklärt worden sind.
3 Soweit möglich werden die Namen von Personen, deren Kandidatur für ungültig erklärt worden ist, von den Listen gestrichen, bevor diese bekanntgemacht werden.