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Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten
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Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen
Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart
im Biozidprodukt in
der Form, in der es in
Verkehr gebracht wird
grösse und die Verpflichtung zur Verwendung manipulationssicherer und befestigbarer
Köderboxen.
Difethialon 3-[3-(4’- 976 g/kg 1. November 31. Oktober 14 Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
brom[1,1’biphenyl]-4-yl)- 2009 2014 1. die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den 1,2,3,4-tetrahydronaphth- Produkten darf 0,0025 Gew.-% nicht übersteigen 1-yl]-4-hydroxy-2H-1- und nur gebrauchsfertige Köder sind zulässig,
benzothiopyran-2-on 2. Produkte müssen eine aversive Substanz und gege-EG-Nr.: entfällt benenfalls einen Farbstoff enthalten,
CAS-Nr.: 104653-34-1 3. sie dürfen nicht als Streupulver verwendet werden,
4. sowohl die Primär- als auch die Sekundärexposition von Menschen, Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfügbaren Massnahmen zur Risikominderung zu minimieren. Hierzu gehören insbesondere die Beschränkung auf die Anwendung durch Fachpersonal, die Festlegung einer Höchstgrösse für die Verpackung und die Verpflichtung zur Verwendung gesicherter Köderboxen.
Dinatrium- Dinatriumoctaborat 975 g/kg 1. September 31. August 2021 8 Bei der Prüfung eines Gesuchs auf Zulassung eines octaborat Tetrahydrat 2011 Produkts nach den Artikeln 11 und 17 VBP bewerten Tetrahydrat die BS erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt
EG-Nr.: 234-541-0 die Bevölkerungsgruppen, die dem Produkt ausgesetzt CAS-Nr.: 12280-03-4 sein könnten, und die Verwendungs-/Expositionsszenarien, die bei der Risikobewertung der EU nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.
Vor der Erteilung der Zulassung durch die AS bewerten die BS die damit verbundenen Risiken und stellen anschliessend sicher, dass geeignete Massnahmen getroffen oder spezifische Bedingungen auferlegt