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Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten

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Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen

Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart

im Biozidprodukt in

der Form, in der es in

Verkehr gebracht wird

entsprechen,

2. auf Etiketten oder Sicherheitsdatenblättern von Produkten, die für die industrielle Anwendung zugelassen sind, ist anzugeben, dass frisch behandeltes Holz nach der Behandlung auf undurchlässigem,

hartem Untergrund gelagert werden muss, um direkte Bodenverluste zu verhindern, und dass austretendes Produkt zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden muss.

Coumatetralyl Coumatetralyl 980 g/kg 1. Juli 2011 30. Juni 2016 14 Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

1. die nominale Konzentration des Wirkstoffs in ande-EG-Nr.: 227-424-0 ren Produkten als Haftgift darf 375 mg/kg nicht CAS-Nr.: 5836-29-3 übersteigen, und nur gebrauchsfertige Produkte sind

zulässig,

2. Produkte sollten eine aversive Substanz und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten,

3. sowohl die Primär- als auch die Sekundärexposition von Menschen, Nicht-Zieltieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfügbaren Massnahmen zur Risikominderung zu minimieren. Hierzu gehören insbesondere die Beschränkung auf die Anwendung durch Fachpersonal, die Festlegung einer Höchstgrösse für die Verpackung und die Verpflichtung zur Verwendung gesicherter Köderboxen.

Dazomet Tetrahydro-3,5- 960 g/kg 1. August 2012 31. Juli 2022 8 Bei der Bewertung eines Gesuchs auf Zulassung eines dimethyl- 1,3,5- Produkts nach den Artikeln 11 und 17 VBP bewerten thiadiazin-2-thion die BS, sofern dies für das betreffende Produkt relevant EG-Nr.: 208-576-7 ist, die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarios CAS-Nr.: 533-74-4 und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die