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Vernehmlassung 2012/43: Bundesgesetz über die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (Steuererlassgesetz) · 5 Seiten
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Bundesgesetz über die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (Steuererlassgesetz)
vom ........
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 20052
Art. 42 Abs. 2 zweiter Satz
2... Ist eine Beschwerde nur unter der Voraussetzung zulässig, dass sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder ein besonders bedeutender Fall nach Artikel 83 Buchstabe m oder Artikel 84 vorliegt, so ist auszuführen, warum die jeweilige Voraussetzung erfüllt ist.
Art. 83 Bst. m
Die Beschwerde ist unzulässig gegen:
m. Entscheide über die Stundung oder den Erlass von Abgaben, ausser es handelt sich beim Erlass der direkten Bundessteuer oder der kantonalen oder kommunalen Einkommens- und Gewinnsteuer um einen besonders bedeutenden Fall;