Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm

3 Ergebnisse der Auswertung

3.1 Grundsätzliche Bemerkungen

Teilweise haben sich mehrere Stellungnehmende zum selben Thema geäussert. Um längere Aufzählungen übersichtlich zu gestalten, wird im vorliegenden Bericht eine bestimmte Reihenfolge eingehalten. Diese beginnt mit den Stellungnehmenden aus der Schweiz und orientiert sich an den Kategorien Kantone – Gemeinden und Städte – Politische Parteien – Interessenorganisationen. Darauf folgen die Stellungnehmenden aus dem Ausland. Einzelpersonen werden jeweils am Schluss der Aufzählung aufgeführt (nicht namentlich). Innerhalb der Kategorien wird eine alphabetische Reihenfolge eingehalten.

3.1.1 Verzicht auf Stellungnahme und weitere Bemerkungen

Der Kanton AR verzichtet auf eine Stellungnahme zum Entsorgungsprogramm. Er hält jedoch fest, dass eine fachgerechte Entsorgungslösung unbedingt gefunden werden müsse. Dies gelte auch beim Ausstieg aus der Kernenergie, da die Abfälle bereits vorhanden seien. Der Kanton GR hat in Bezug auf das Entsorgungsprogramm und auf die Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis keine Bemerkungen anzubringen, da keine energietechnischen Belange angesprochen seien. Der Kanton LU verzichtet auf eine vertiefte Stellungnahme. Er hält jedoch fest, dass der Bericht soweit nachvollziehbar und verständlich sei. Weiter hat der Kanton LU keine sachbezogenen Einwände, da im Kanton Luzern keine Standorte für die Entsorgung radioaktiver Abfälle vorgesehen sind. Der Kanton NE hat keine speziellen Bemerkungen, da auf dem Gebiet des Kantons Neuenburg keine Zwischenlager oder geologische Tiefenlager geplant sind. Das Amt für Umweltschutz des Kantons SZ hat keine Bemerkungen anzubringen. Sein Raumplanungsamt stellt fest, dass mit dem Entsorgungsprogramm keine Entscheide getroffen oder vorweggenommen werden, die im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager oder im Baubewilligungsverfahren erfolgen. Das Programm zeige lediglich auf, welche Entscheide wann erfolgen und auf welchen Grundlagen diese beruhen. Aus Sicht der Energiefachstelle des Kantons SZ gibt es keine weiteren Bemerkungen und Ergänzungen zum Entsorgungsprogramm und dem Bericht zum Umgang mit Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis sowie den entsprechenden Stellungnahmen. Der Kanton VS ist kein Standortkanton, weder für ein Atomkraftwerk noch für eine Deponie gemäss der Bundesplanung über die geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle. Zudem seien die Kantone nicht für die radioaktiven Abfälle zuständig, da es sich um eine Bundesaufgabe handle. Der Kanton VS formuliert deshalb keine speziellen Bemerkungen und zählt auf die Fachkompetenz der zuständigen Behörden. Selbstverständlich sei die Sicherheit der Bevölkerung bei der Entsorgung und dem Umgang mit den radioaktiven Abfällen jederzeit zu gewährleisten. Der Kanton ZG verzichtet auf eine Stellungnahme.

Die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) teilt mit, dass sie keine eigene Stellungnahme einreicht, da dies nicht zum Aufgabenfeld der ESchT gehöre. Sie geht dabei davon aus, dass durch das Entsorgungsprogramm keine Entscheide vorweggenommen werden, die im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager oder in den späteren Verfahrensschritten getroffen werden.

3.1.2 Verweise auf andere Stellungnahmen, auf Anhörungsgrundlagen sowie auf Gutachten

Verschiedene Stellungnehmende unterstützen die Stellungnahme einer anderen Behörde oder Organisation (vgl.

Anhang III: Querverweise).

Die Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone / Kantonale Expertengruppe Sicherheit (AG SiKa/KES) konzentriert sich in ihrer Stellungnahme aufgrund ihres Auftrags und ihrer fachlichen Kompetenz auf das Auswahlverfahren gemäss Sachplan geologische Tiefenlager, und dabei insbesondere auf die geo-