Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/54: Änderung der Verordnung über die biologische Landwirtschaft und zur Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft · 3 Seiten

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Bio-Verordnung

1.4 Ergebnisse der Befragung der interessierten Kreise / Anhörung

1.5 Auswirkungen

1.5.1 Bund

Keine Auswirkung

1.5.2 Kantone

Keine Auswirkung

1.5.3 Volkswirtschaft

Mit den Änderungen wird sichergestellt, dass die Bio-Produzenten auch weiterhin wirtschaftlich lohnend und in Bezug auf die Produktionsanforderungen mit „gleich langen Spiessen“ wie die Bio-Produzenten in der EU produzieren können.

1.6 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Bestimmungen entsprechen jenen der Europäischen Union und die Gleichwertigkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäss Anhang 9 Anlage 1 des Agrarabkommens ist sichergestellt.

1.7 Inkrafttreten

Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.

1.8 Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage bilden Artikel 14 und 15 LwG