Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/54: Änderung der Verordnung über die biologische Landwirtschaft und zur Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft · 3 Seiten
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Bio-Verordnung
1.4 Ergebnisse der Befragung der interessierten Kreise / Anhörung
1.5 Auswirkungen
1.5.1 Bund
Keine Auswirkung
1.5.2 Kantone
Keine Auswirkung
1.5.3 Volkswirtschaft
Mit den Änderungen wird sichergestellt, dass die Bio-Produzenten auch weiterhin wirtschaftlich lohnend und in Bezug auf die Produktionsanforderungen mit „gleich langen Spiessen“ wie die Bio-Produzenten in der EU produzieren können.
1.6 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen entsprechen jenen der Europäischen Union und die Gleichwertigkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäss Anhang 9 Anlage 1 des Agrarabkommens ist sichergestellt.
1.7 Inkrafttreten
Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.
1.8 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden Artikel 14 und 15 LwG