Vorlage

Vernehmlassung 2012/54: Änderung der Verordnung über die biologische Landwirtschaft und zur Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Art. 16a Abs. 4

Aufgehoben

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 1. Dezember 2011

Aufgehoben

II

Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

Müssen für Nicht-Wiederkäuer zur Ergänzung der betriebseigenen Futtergrundlage Futtermittel zugekauft werden und sind biologische Futtermittel nicht in ausreichender Menge verfügbar, so dürfen in Absprache mit der Zertifizierungsstelle bis zum 31. Dezember 2015 nicht biologische Eiweissfuttermittel zugekauft werden. Der Anteil der Eiweissfuttermittel aus nicht biologischem Anbau darf, bezogen auf die Trockensubstanz, pro Jahr höchstens 5 Prozent des gesamten Futterverzehrs für Schweine und Geflügel betragen. Futtermittelausgangsprodukte nach Anhang 7 Teil A Ziffer 2 gelten als Eiweissfuttermittel.

III

1 Die Anhänge 1 und 5 werden gemäss Beilage geändert.

2 Anhang 7 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

IV

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

... Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement:

Johann N. Schneider-Ammann