Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/61: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection) · 6 Seiten
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Anhörung zur Änderung der Verordnung der ComCom betreffend das Fernmeldegesetz
würde zu einer spürbaren Verbesserung der Situation und zu einer Änderung missbräuchlichen Verhaltens seitens der Anbieterinnen führen.
2.10 Weitere Änderungsvorschläge
Das geltende Regulierungskonzept beruht auf dem Grundgedanken, dass die Aufhebung einer Preselection bei der bestehenden Anbieterin durch den Antrag der Kundin oder des Kunden auf Einrichtung einer Preselection bei der neuen Anbieterin erfolgt. Gestützt darauf ist es einer bestehenden Anbieterin nicht möglich, einen fälschlicherweise an sie gerichteten Antrag auf Aufhebung einer Preselection und Wechsel zu einer anderen Anbieterin an Letztere weiterzuleiten. Angesichts eines auf Missverständnissen bezüglich dieses Regulierungskonzepts beruhenden unerfreulichen Streitfalles im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit schiene es VTX wünschenswert, den Revisionstext entsprechend zu präzisieren.