Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/62: Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Bereich der Holzverbrennung · 8 Seiten
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1 Anhörungsvorlage
Am 21. Juni 2012 hat das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Entwurf zur Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV; SR 814.318.142.1) zwecks Anpassungen im Bereich der Holzverbrennung in die Anhörung geschickt.
Anlass für die vorgeschlagenen Änderungen war die parlamentarische Initiative von Siebenthal „Positive Umwelteffekte durch das Verbrennen von unbehandeltem Holz“
(10.500). Sie verlangt eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend, dass unbehandeltes Holz ohne Auflagen verbrannt werden darf. Ziel ist es, eine einfachere und dadurch vermehrt lokale thermische Verwertung von Holz zu ermöglichen.
Die beiden über die parlamentarische Initiative beratenden Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N und -S) beauftragten das Bundesamt für Umwelt (BAFU), einen konkreten Umsetzungsvorschlag in der LRV auszuarbeiten und in die Anhörung zu schicken. Nach deren Abschluss und nach Vorliegen der Auswertung verlangte die UREK-N über die Resultate informiert zu werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.
Der Anhörungsentwurf bezweckte die Umsetzung der Anliegen der parlamentarischen Initiative von Siebenthal in der LRV mittels folgender zentraler Elemente:
- Gleichstellung von „mechanisch bearbeitetem Holz, das nicht mit holzfremden Stoffen
verunreinigt wurde“ mit naturbelassenem Holz. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um neues, unbenutztes oder um altes, gebrauchtes Holz handelt.
- Anpassung der Definition von Restholz: Als Restholz gilt neu nur noch Holz aus der
holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewerbe, das nicht ausschliesslich mechanisch, sondern auch anderweitig behandelt wurde. Rein mechanisch bearbeitetes Holz aus solchen Betrieben darf ebenfalls wie naturbelassenes Holz verbrannt werden.
2 Eingegangene Stellungnahmen
In die vorliegende Auswertung einbezogen wurden insgesamt 60 Stellungnahmen: 57 davon gingen ein bis zum Abschluss der Anhörung am 31.8.2012, drei bis zum 7.9.2012.
Stellung- Zustimmung Ablehnung Teilweise Enthaltung nahmen Zustimmung Kantone 26 8 18 0 Wirtschafts- und Fachverbände 20 8 8 2 Organisationen für Umwelt und Gesundheit 6 0 6 0 1 Übrige 8 0 6 0 Total 60 16 38 2 1 Behörden, behördenähnliche Organisationen und weitere L434-1477