Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/62: Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Bereich der Holzverbrennung · 8 Seiten
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Vorschriften für Privatpersonen und für die Holzbranche. Der Vorschlag ermögliche insbesondere auch die sinnvolle Nutzung von unbehandeltem Restholz aus der Holzverarbeitung. Mengenmässig seien primär Betriebe betroffen, deren Mitarbeitende aufgrund ihrer Fachkenntnis beurteilen können, ob Holz naturbelassen ist. Die der Vorlage nur mit Vorbehalt zustimmenden Verbände der Holzpaletten und -verpackungsindustrie (EPAL,
VHPI) sprachen sich lediglich für Anpassungen im Bereich des Restholzes zugunsten von holzverarbeitenden Betrieben aus. Um dennoch die Gefahr von Fehlentscheidungen bei der qualitativen Beurteilung zu minimieren, wurde vereinzelt gewünscht, dass das BAFU eine Informations- und Aufklärungskampagne starte. Einige der befürwortenden Verbände betonten, dass bei einer Umsetzung der Vorschriften gemäss Entwurf keine neuen oder aufwändigeren Massnahmen im Vollzug ergriffen werden dürften, da dies dem Sinn und Zweck der Initiative zuwider laufen würde.
Die andere Hälfte der Wirtschafts- und Fachverbände – und insbesondere auch Vertreter der Feuerungshersteller – lehnten den Vorschlag in dieser Form ab (ECO SWISS, Holzenergie Schweiz, SFIH, ideeholzfeuer, SKMV, SVGW, VHP, Waldwirtschaft Schweiz) und sahen Gefahren vor allem in einer Verschlechterung der Luftqualität durch die unbeabsichtigte Verbrennung von belastetem Holz, weil Feuerungsbetreiber nicht in der Lage seien, zwischen unbelastetem und belastetem Holz zu unterscheiden. Zwar wurde eine Lockerung der Restholz-Definition durch die Unterscheidung von unbehandeltem und behandeltem Restholz begrüsst, es wurde aber die Meinung vertreten, dass unbehandeltes Restholz aufgrund der Stückigkeit und Trockenheit nicht in handbeschickte Kleinfeuerungen gehöre. Diese Verbände sahen gar Nachteile für die Energiepolitik, indem es aufgrund erhöhter Emissionen zu einem Imageschaden für den Brennstoff Holz kommen könnte.
3.3 Organisationen für Umwelt- und Gesundheit
Sämtliche rückmeldenden Organisationen für Umwelt- und Gesundheit lehnten den vorgelegten Entwurf ab (Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, ARPEA, krebsliga Schweiz,
Lungenliga Schweiz, SVG, Swiss TPH). Die Argumente deckten sich weitestgehend mit denjenigen der ablehnenden Kantone: Sie befürchteten Fehlbeurteilungen durch die Betreiber, eine Belastung der Luft mit toxischen und kanzerogenen Stoffen, eine Verschlechterung der Luftqualität insgesamt, eine erschwerte Kontrolle mit erhöhtem Vollzugsaufwand sowie steigende Kosten für die Betreiber. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass russartiger Holzstaub aus schlechter Verbrennung bezüglich Zelltoxizität und Chromosomenveränderung mehrfach schädlicher sei als Dieselruss und ein Vielfaches an krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalte. Deshalb solle nicht die Holzverbrennung in Kleinanlagen gefördert werden, worauf der Vorschlag abziele, sondern Holz solle primär in grossen, effizienten und emissionsarmen Anlagen genutzt werden. Dieser Einwand wurde auch von Kantonen vorgebracht. Einige der Verbände würden lediglich einer Lockerung im Bereich Restholz zugunsten der holzverarbeitenden Industrie zustimmen.
3.4 Übrige
Weitere Stellungnahmen wurden von Behörden, behördenähnlichen oder anderen Organisationen abgegeben. Abgesehen von zwei enthaltenden Rückmeldungen äusserten sich
L434-1477