Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/62: Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Bereich der Holzverbrennung · 8 Seiten

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3 Gesamtbeurteilung der Vorlage

Für die im Text verwendeten Abkürzungen der Namen der einzelnen Anhörungsteilnehmer siehe Kapitel 5.

3.1 Kantone

Bei den Kantonen stiess der Entwurf zur Änderung der LRV im Bereich der Holzverbrennung mehrheitlich auf Ablehnung (AR, AI, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SH, SG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), wenn auch einige von ihnen Verständnis für die grundsätzlichen Anliegen der parlamentarischen Initiative zeigten. Sie gingen davon aus, dass es bei der Einschätzung, ob ein Holzstück behandelt ist oder nicht, zu häufigen Fehlbeurteilungen durch Feuerungsbetreiber kommen würde. Die unabsichtliche Verbrennung von belastetem Holz und insbesondere auch von altem oder verwittertem Holz führe zu erhöhten Emissionen von Feinstaub, Schwermetallen sowie von Dioxinen und Furanen. Der Eintrag gesundheitsgefährdender persistenter Stoffe in die Umwelt könnte eine Anreicherung in der Nahrungskette und im Körper bewirken. Sie erachteten den Vorschlag als weder praxis- noch vollzugstauglich. Die bisher praktizierten visuellen Brennstoffkontrollen und in Zweifelsfällen durchgeführten Ascheschnelltests müssten durch aufwändigere Kontrollmechanismen und kostspieligere Analyseverfahren ersetzt werden. Dies könnte sich erschwerend auf die Holznutzung auswirken. Die vom Initianten erhofften energie- und klimapolitischen Vorteile durch die neue Regelung seien vernachlässigbar, da das betroffene Holz bereits heute praktisch vollständig einer thermischen Verwertung in Restholz-, Altholzfeuerungen oder Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zugeführt werde. Zudem unterlaufe der Vorschlag die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Einige Kantone sahen in besseren Konzepten zur Nutzung von Abraum in der Waldwirtschaft ein weitaus grösseres Potenzial für Klimaschutz und Luftqualität.

8 Kantone begrüssten eine Lockerung der Vorschriften zur Holzverbrennung (AG, BE, JU, NW, OW, SZ, SO, TG). Sie argumentierten, dass die vorgeschlagene Regelung eine vernünftige Vereinfachung darstelle, die für die Bevölkerung und für die Holzbranche nachvollziehbar sei und die – im Gegensatz zu den heutigen Vorschriften – auf breites Verständnis stosse. Ein Kanton vertrat die Ansicht, dass der Vorschlag ein bereits heute verbreitet praktiziertes Verhalten legalisieren würde. Die zustimmenden Kantone waren der Meinung, dass die Anpassung der LRV einen Beitrag zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Schweiz leiste, indem lange Transportwege wegfallen und fossile Energieträger substituiert werden könnten. Einige der Befürworter hielten dennoch fest, dass die visuelle Kontrolle des Holzbrennstoffs und damit der Vollzug erschwert würden. Der Bund solle deshalb für umfassende Information sorgen und einfache Entscheidungs- und Kontrollinstrumente, beispielsweise in der Form von Vollzugshilfen, erarbeiten.

3.2 Wirtschafts- und Fachverbände

Die Wirtschafts- und Fachverbände äusserten sich sowohl kritisch als auch positiv zu verschiedenen Punkten der Vorlage.

Etwa die Hälfte der Stellungnehmenden begrüsste die Vorlage (cp, HEV, Holzenergie Graubünden, Lignum, Luftunion, SBV, sgv, VSSM) und unterstützte sie aus energie- und ressourcenpolitischer Sicht. Sie sah Vorteile in den einfacheren und nachvollziehbareren

L434-1477