Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/70: Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) · 5 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1. Ausgangslage
Personen und Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen, bedürfen einer hoheitlichen Zulassung von der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB). Die Voraussetzungen für diese Zulassung ergeben sich aus dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG; SR 221.302). Die Einzelheiten für den Gesetzesvollzug hat der Bundesrat in der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV; SR 221.302.3) geregelt.
Die Zulassung von Revisionsunternehmen ist anders als diejenige von natürlichen Personen auf fünf Jahre beschränkt (Art. 3 Abs. 2 RAG). Die ersten Zulassungserneuerungen werden Ende März 2013 fällig. Die RAB optimiert den durch die Erneuerung entstehenden Aufwand für die Revisionsunternehmen durch ein modernisiertes Zulassungsportal, das voraussichtlich am 1. Februar 2013 online geschaltet wird. Damit ist auch die Anpassung der rechtlichen Grundlagen in der RAV verbunden. Gleichzeitig sollen verschiedene weitere Änderungen für mehr Flexibilität, Klarheit und Effizienz in der Rechtsanwendung sorgen.
2. Anhörungsadressaten und eingegangene Stellungnahmen
Die Anhörung zur Teilrevision der RAV fand vom 25. August bis 26. September 2012 statt. Sämtliche Bestimmungen, die Gegenstand der Anhörung waren, wurden ausführlich in Teil 2 des erläuternden Berichts des Bundesamtes für Justiz (BJ) vom 16. August 2012 kommentiert (nachfolgend: erläuternder Bericht)1.
Zur Teilnahme eingeladen wurden insgesamt 33 Anhörungsadressaten, darunter die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen und Institutionen2. Von den direkt begrüssten Anhörungsadressaten hat einer ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet3 und haben 19 keine Stellungnahme eingereicht4.
Es sind insgesamt 25 Stellungnahmen eingegangen5. Darunter befinden sich drei politische Parteien6, fünf Dachverbände der Wirtschaft7 und sechs weitere interessierte Organisationen und Institutionen8, die direkt begrüsst wurden. Zusätzlich haben sich elf nicht offiziell eingeladene Teilnehmer9 zum Gegenstand der öffentlichen Anhörung geäussert.
1Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht vom 16. August 2012 (Teil 2) sind im Internet zu finden unter:
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2012.html (EJPD). Teil 1 des erläuternden Berichts zum Rechnungslegungsrecht und zur Teilrevision der Geschäftsbücherverordnung, wird separat ausgewertet.
2Siehe dazu die Adressatenliste im Begleitschreiben des EJPD.
3Sozialdemokratische Partei der Schweiz SPS.
4Bürgerlich-Demokratische Partei BDP; Christlichdemokratische Volkspartei CVP; Christlichsoziale Volkspartei Obwalden
csp-ow; Christlichsoziale Volkspartei Oberwallis; Evangelische Volkspartei der Schweiz EVP; Grünliberale Partei glp; Grüne Partei der Schweiz GPS; Lega dei Ticinesi (Lega); Mouvement Citoyens Romands (MCR); Schweizerischer Arbeitgeberverband (SGV); Schweiz. Bauernverband (SBV); Travail.Suisse; Schweizerische Nationalbank (SNB); Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren; Schweizerischer Anwaltsverband (SAV); Schweizerischer Notarenverband (SNV); Vereinigung privater Aktiengesellschaften; BX Berner eXchange; Swiss Funds Association SFA.
5Siehe dazu die Liste der eingereichten Stellungnahmen im Anhang.
6Sozialdemokratische Partei der Schweiz SPS; Schweizerische Volkspartei SVP; FDP Die Liberalen.
7Schweizerische Bankiervereinigung (SwissBanking); Schweizerischer Gewerbeverband (SGV); Kaufmännischer Verband
Schweiz (KV Schweiz); economiesuisse Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse); Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB).
8SSK Schweizerische Steuerkonferenz; TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband; Schweizer Verband der
dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen (veb.ch); SwissHoldings Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne der Schweiz; Treuhand-Kammer; SIX Swiss Exchange AG.
9Centre Patronal (CP); Handelsregisteramt des Kantons Zürich (HRA ZH); Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung (SNF); Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSK); Alexander Moritzi, Moritzi Treuhand AG, Zollikon; Schweizerischer Versicherungsverband (ASA); Kompetenzzentrum Records Management GmbH, Zollikon (KRM); Maurice H. Rapit, Conseil Fiduciaire et Fiscal Sàrl, Morges; Schweizerische Mobiliar Holding AG; Schweizerischer Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO; AudEx AG, Bremgarten bei Bern.