Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/70: Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) · 20 Seiten

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Erläuternder Bericht

zum Inkraftsetzen des Rechnungslegungsrechts und Erlass der neuen Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR)

zur Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV)

vom 16. August 2012

Übersicht

Teil 1: Das neue Rechnungslegungsrecht (vollständig überarbeiteter 32. Titel des Obligationenrechts), welches das Parlament in der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 verabschiedet hat, soll auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. In einer neuen Verordnung hat der Bundesrat die anerkannten Standards zur Rechnungslegung zu bezeichnen. Diese Verordnung muss zusammen mit dem neuen Rechnungslegungsrecht in Kraft gesetzt werden.

Teil 2: In diesem Zusammenhang wird auch die bestehende Revisionsaufsichtsverordnung hinsichtlich der Zulassung der Revisionsunternehmen durch die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde teilrevidiert. Diese Teilrevision ist nicht durch das neue Rechnungslegungsrecht bedingt, jedoch richtet sie sich teilweise an die gleichen Adressaten. Deshalb und aus weiteren verfahrenstechnischen Gründen wird ein konsolidierter Begleitbericht zu beiden Verordnungen verfasst.

Bundesamt für Justiz (BJ), Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA)1