Vorlage
Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Vorentwurf
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte Bundessteuer wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 3 Einleitungssatz
3Die Steuer wird nach dem Aufwand der steuerpflichtigen Person und ihrer Familie bemessen und nach dem ordentlichen Steuertarif (Art. 214) berechnet. Die Artikel 214 Absatz 2bisund 214a sind nicht anwendbar. Die Steuer muss mindestens gleich hoch angesetzt werden wie die nach dem ordentlichen Tarif berechnete Steuer vom gesamten Bruttobetrag:
Hinweis: Die Änderungen bei den Artikeln 33 - 36a DBG betreffen den nicht mehr zur Anwendung gelangenden Praenumerando-Tarif (der mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen aufgehoben werden wird; BBl 2011 3593) und sind hier nur aus formellen Gründen aufgeführt. Die massgeblichen Bestim-
mungen sind die Artikel 86 bis 214a DBG.
Art. 33 Abs. 1bis(neu) und 2
1bisLeben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und erzielt nur einer von beiden ein Erwerbseinkommen, so werden davon höchstens 7400 Franken abgezogen. Als Erwerbseinkommen gelten die steuerbaren Einkünfte aus unselb-
SR ..........
1 BBl 2012 .....
2 SR 642.11
201x–......