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Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 6 Seiten

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Obligationenrecht. Änderung …

II

Das Bundesgesetz vom 23. März 20014 über den Konsumkredit wird wie folgt geändert:

Art. 16 Abs. 1 erster Satz

Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsschluss oder die Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. ...

III

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

4 SR 221.214.1