Vorlage
Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 6 Seiten
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Obligationenrecht. Änderung …
II
Das Bundesgesetz vom 23. März 20014 über den Konsumkredit wird wie folgt geändert:
Art. 16 Abs. 1 erster Satz
Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsschluss oder die Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. ...
III
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.