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Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 6 Seiten

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Obligationenrecht. Änderung …

Anbieter bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

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Verträge über Finanzdienstleistungen sind vom Anwendungsbereich des Widerrufsrechts im Sinne von Art. 40a ausgeschlossen, es sei denn, es handle sich um obligatorische Versicherungsverträge.

Art. 40h (neu)

4. Bei digitalen

Inhalten Der Konsument hat kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag digitale Inhalte zum

Gegenstand hat und diese Inhalte nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn der Vertrag von beiden Vertragsparteien sofort vollständig zu erfüllen ist.

Art. 40i (neu)

1

IV. Ausübung Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

und Folgen des

2

Widerrufsrechts Die Frist beginnt beim Empfang der Sache und bei Dienstleistungen und digitalen

1. Frist

Inhalten, die nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, mit dem Abschluss des Vertrags zu laufen, nicht aber bevor der Anbieter den Konsumenten in der vorgeschriebenen Form informiert hat über:

a. das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist;

b. die Firma und die Adresse, an die der Widerruf zu richten ist.

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Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung dem Anbieter am letzten Tag der Widerrufsfrist mitgeteilt oder gesendet wird.

Art. 40j (neu)

1

2. Form und Der Widerruf ist an keine Form gebunden.

Beweis

2

Die Informationen nach Artikel 40i Absatz 2 sind gegenüber dem Konsumenten auf beweisbare Art zu erbringen.

3

Der Beweis des Widerrufs obliegt dem Konsumenten.

4

Der Beweis des Zeitpunkts, zu dem der Konsument von den Angaben nach Art. 40i Absatz 2 Kenntnis erhalten hat oder Kenntnis hätte nehmen können, obliegt dem Anbieter.

Art. 40k (neu)

1

3. Folgen Der Widerruf bewirkt, dass der Antrag oder die Annahmeerklärung des Konsu-

menten von Anfang an unwirksam ist.

2

Die Parteien müssen bereits empfangene Leistungen zurückerstatten, soweit dies möglich ist. Der Konsument trägt in der Regel die Kosten für die Rücksendung der Sache.

3

Hat der Konsument eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter ein angemessenes Entgelt. Zudem ist eine angemessene Entschädigung für die Ver-