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Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 6 Seiten
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Obligationenrecht. Änderung …
schlechterung oder den Untergang der Sache zu bezahlen, wenn die Sache in einer Art und Weise genutzt wurde, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Sache hinausgeht.
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Bei einer Dienstleistung muss der Konsument dem Anbieter Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag (Art. 402) ersetzen.
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Der Konsument schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung.
Art. 154 Randtitel und Abs. 1
Betrifft nur den französischen Text.
Art. 406d Ziffer 5–7
Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form und hat folgende Angaben zu enthalten:
5. das Recht des Auftraggebers, schriftlich und entschädigungslos innerhalb von 14 Tagen seine Vertragserklärung zu widerrufen;
6. das Verbot für den Beauftragten, vor Ablauf der Frist von 14 Tagen eine Zahlung entgegenzunehmen;
7. Betrifft nur den französischen Text.
Art. 406e
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D. Inkrafttreten, Der Vertrag tritt für den Auftraggeber erst 14 Tage nach Erhalt eines beidseitig Widerruf,
Kündigung unterzeichneten Vertragsdoppels in Kraft. Innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber seine Vertragserklärung schriftlich widerrufen. Ein im Voraus erklärter Verzicht auf diese Recht ist unverbindlich.
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Vor Ablauf der Frist von 14 Tagen darf der Beauftragte vom Auftraggeber keine Zahlung entgegennehmen.
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Der Widerruf und die Kündigung bedürfen der Schriftform.
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Im Übrigen sind die allgemeinen Bestimmungen über die Widerrufsfolgen anwendbar (Art. 40i–40k).
Art. 406f
Aufgehoben