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Vernehmlassung 2012/8: Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) · 7 Seiten

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Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV)

Änderung vom…

I

Die Verordnung vom 27. Februar 1991 über den Schutz vor Störfällen wird wie folgt geändert:

Ingress

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 10 Absatz 4 und 39 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 19831 über den Umweltschutz (USG)

und den Artikel 47 Absatz 1 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 19912,

verordnet:

Art. 1 Abs. 2 Bst. f, Abs. 3 Bst. d und Abs. 4

2Sie gilt für:

f. Rohrleitungsanlagen nach der Rohrleitungsverordnung vom 2. Februar 20003, welche die Kriterien nach Anhang 1.3 erfüllen.

3Die Vollzugsbehörde kann folgende Betriebe, Rohrleitungsanlagen oder Verkehrswege im Einzelfall der Verordnung unterstellen, wenn sie auf Grund ihres Gefahrenpotenzials die Bevölkerung oder die Umwelt schwer schädigen könnten:

d. Rohrleitungsanlagen nach der Rohrleitungsverordnung vom 2. Februar 2000, welche die Kriterien nach Anhang 1.3 nicht erfüllen.

4Diese Verordnung gilt nicht für Anlagen und Transporte, die der Kernenergie- und der Strahlenschutzgesetzgebung unterstellt sind, soweit sie die Bevölkerung oder die Umwelt aufgrund ihrer Strahlung schädigen könnten.

Art. 2 Abs. 4 Bst. c

4Als Störfall gilt ein ausserordentliches Ereignis in einem Betrieb, auf einem Verkehrsweg oder an einer Rohrleitungsanlage, bei dem erhebliche Einwirkungen auftreten:

c. ausserhalb der Rohrleitungsanlage.

1 SR 814.01

2 SR 814.20

3 SR 746.11