Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/8: Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) · 9 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Gefahrenprävention
Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV)
Revision 2012
Ergebnisse der Anhörung
11. Januar 2013
1 Ausgangslage und Anhörungsverfahren
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV, SR 814.012) eine Anhörung bei den Kantonen und interessierten Kreisen durchgeführt. Die Revision der Störfallverordnung sieht eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Rohrleitungsanlagen vor. Im Zusammenhang mit Überbauungen und Einzonungen in der Umgebung von Rohrleitungsanlagen stieg das Störfallrisiko in den letzten Jahrzehnten ständig an. Der bestehende Ausschluss der Rohrleitungsanlagen aus dem Geltungsbereich der StFV lässt sich heute aus Sicherheitsüberlegungen nicht mehr rechtfertigen. Im Rahmen dieser geplanten Störfallverordnungsänderung soll auch der Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (04.3664) Folge geleistet werden, welche eine bessere Koordination von Raumplanung und Umweltschutz verlangt. Damit die Risiken in der Umgebung von störfallrelevanten Betrieben, Verkehrswegen und Rohrleitungsanlagen nicht weiter zunehmen, soll die im geltenden Raumplanungsgesetz bereits bestehende Pflicht zur Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge in der StFV verankert und entsprechend konkretisiert werden.
Die Anhörung dauerte vom 1. Februar 2012 bis am 7. Mai 2012. Insgesamt wurden 41 Stellen angeschrieben. 6 angeschriebene Adressaten haben auf eine Stellungnahme verzichtet oder nicht geantwortet. Zudem haben 10 nicht angeschriebene Institutionen zur Vorlage eine Stellungnahme eingereicht (Gaznat SA, ASTAG, Erdgas ZH, Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie, Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS), WWF, bauenschweiz, Centre Patronal, HEV Schweiz, Stadt Zürich). Zur Aufnahme der Rohrleitungsanlagen und des Koordinationsartikels betreffend Raumplanung und Störfallvorsorge in den Geltungsbereich der StFV haben sich insgesamt 25 Kantone, 13 Wirtschafts- und Industrieverbände sowie 7 weitere Interessenten (wie Schweizerische Kantonsplanerkonferenz, Schweizerischer Städteverband, Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF), Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS), WWF, Stadt Zürich, HEV Schweiz) geäussert.
2 Gesamtbeurteilung
Die Auswertung der Anhörung zur Aufnahme der Rohrleitungsanlagen in den Geltungsbereich der StFV zeigt, dass sämtliche Stellungnahmen die Aufnahme der Rohrleitungsanlagen in den Geltungsbereich der StFV grundsätzlich begrüssen. Die CARBURA und die Erdölvereinigung erachten die Aufnahme der Rohrleitungsanlagen in den Geltungsbereich der StFV aber als verfrüht,
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